Einen Großteil der Medikamente können Ärztinnen und Ärzte bewilligungsfrei verschreiben. Für manche ist jedoch eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nötig. Diese erhalten Sie durch einen Antrag über das Arzneimittel-Bewilligungs-Service (ABS).
Bewilligung von Medikamenten
Bewilligungen
- Für welche Arzneimittel und magistrale Zubereitungen ist eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der ÖGK erforderlich?
Das legt der Erstattungskodex in einem „Boxensystem“ fest. Bewilligungen sind immer im Voraus einzuholen.
- Grüne Box: Bewilligung notwendig, wenn bei der Verschreibung einzelne Indikatoren nicht dem Erstattungskodex entsprechen, z. B. Mengenbeschränkung, FA-Beschränkung, IND-Regel.
- Gelbe Box:
- RE1-Bereich: immer bewilligungspflichtig;
- RE2-Bereich: dokumentationspflichtig; Bewilligungspflicht besteht nur, wenn Regeln des Erstattungskodex nicht erfüllt werden oder eine Mengenüberschreitung vorliegt.
- Rote Box: immer bewilligungspflichtig
- nicht im Erstattungskodex erhaltene Medikamenten („No Box“): immer bewilligungspflichtig, weil grundsätzlich nicht erstattungsfähig (Einzelfallentscheidung)
- Magistrale Zubereitungen: Bewilligungspflichtige Stoffe bzw. Mengen sind ebenfalls im Erstattungskodex angeführt.
- Was müssen Ärztinnen und Ärzte konkret unternehmen, wenn Sie eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der ÖGK brauchen?
- Sie stellen eine Bewilligungsanfrage an den Medizinischen Dienst und zwar elektronisch über das Arzneimittel-Bewilligungs-Service (ABS). Dieses ist in das e-card-System integriert.
- Der Medizinische Dienst schickt seine Antwort über das ABS retour. Sobald Sie eine Bewilligung erhalten haben, können Sie das Rezept ausstellen.
- Wann die Bewilligung für Medikamente entfällt
- Dokumentation statt Bewilligung
Für manche Medikamente ist laut Erstattungskodex eine verpflichtende Dokumentation statt einer Bewilligung notwendig. Im Rahmen der „nachfolgenden Kontrolle“ kontrolliert die Sozialversicherung, ob die entsprechenden Vorgaben eingehalten wurden.
Mehr Informationen zu Dokumentationspflicht und nachfolgender Kontrolle…
Mehr Information zum Erstattungskodex
- Zielvereinbarungen statt Bewilligung
In Oberösterreich und Vorarlberg gelten bei Arzneimitteln Zielvereinbarungen statt einer Bewilligungspflicht. Das heißt: Vertragsärztinnen und Vertragsärzte der ÖGK können bestimmte Medikamente ohne Bewilligung des Medizinischen Dienstes verschreiben (gelbe Box/RE1-Bereich, Rote Box, No Box). In besonderen Fällen ist jedoch trotzdem eine Kontaktaufnahme mit der ÖGK erforderlich. Für Details erkundigen Sie sich bitte bei Ihren regionalen ÖGK-Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartnern.
Die Zielvereinbarungen bestanden bereits vor der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen 2020 und die ÖGK hat sie als Rechtsnachfolgerin übernommen.
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- Arzneitaxe
Die Arzneitaxe bildet eine wichtige Grundlage der Medikamentenpreise und damit für die Abrechnung von Apotheken und Hausapotheken mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).