Für bestimmte Gesundheitsleistungen, die Ärztinnen und Ärzte nicht selbst zur Verfügung stellen, ist eine Verordnung notwendig.
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Gesundheitsleistungen mit notwendiger Verordnung
- nicht rezeptfreie Medikamente
- Heilbehelfe und Hilfsmittel
- Therapien durch anerkannte nichtärztliche Gesundheitsberufe, darunter Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Psychotherapie
Was Ärztinnen und Ärzte beachten müssen
- Bitte verwenden Sie für die Verordnung die in Ihrem Bundesland vorgesehenen Vordrucke und elektronischen Kommunikationsschienen.
- Geben Sie bei der Verordnung die Verdachtsdiagnose sowie Art und Anzahl der gewünschten Leistungen an.
- Bestimmte Leistungen müssen vom Medizinischen Dienst der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bewilligt werden.
- Es gelten die Richtlinien über die ökonomische Krankenbehandlung und ökonomische Verschreibweise.
Hier finden Sie mehr Informationen zu Bewilligungen und Medizinischer Dienst
Hier finden Sie mehr Informationen zu den Richtlinien