Was Vertragsärztinnen und Vertragsärzte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bei der Überweisung von Patientinnen und Patienten berücksichtigen müssen.
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- Die Überweisung zu Ärztinnen und Ärzte anderer Fachgruppen bzw. in ein Krankenhaus muss aus medizinischen Gründen erfolgen.
- Bitte verwenden Sie als behandelnde Ärztin bzw. behandelnder Arzt für die Überweisung die in Ihrem Bundesland vorgesehenen Vordrucke.
- Geben Sie die Verdachtsdiagnose, den Zweck der Überweisung und die Art bzw. Anzahl der gewünschten Leistungen an. Legen Sie auch relevante Informationen (z. B. Vorbefunde) bei.
- Berücksichtigen Sie allfällige Bewilligungspflichten für bestimmte Leistungen.
- Die Richtlinien über die ökonomische Krankenbehandlung sind einzuhalten.
Mehr Informationen zu Bewilligungen und Medizinischer Dienst
Mehr Informationen zu den Richtlinien
- Überweisung an Vertragspartner
Bitte überweisen Sie an Vertragsfachärztinnen und –ärzte bzw. Vertragseinrichtungen der ÖGK. Eine Überweisung zu Wahlbehandlerinnen und Wahlbehandlern ist nur dann zulässig, wenn kein Vertragspartner in zumutbarer Entfernung zur Verfügung steht oder wenn die Patientin, der Patient dies ausdrücklich wünscht. Weisen Sie die ÖGK-Versicherten bitte darauf hin, dass die Kosten in diesem Fall zunächst selbst zu bezahlen sind und nur ein Teil davon von der ÖGK erstattet wird.
- Bewilligungen
Für bestimmte medizinische Leistungen ist eine Bewilligung beim Medizinischen Dienst der ÖGK einzuholen.
Ein großer Teil der Bewilligungen läuft mittlerweile über die elektronische Zuweisung im Rahmen des „elektronischen Kommunikations- und Bewilligungsservice“ (eKOS). Das betrifft etwa diverse bildgebende diagnostische Verfahren.
Mehr Informationen zu Bewilligungen und Medizinischer Dienst
Mehr Informationen zu e-Zuweisung bzw. eKOS