Durch die medizinische Hauskrankenpflege können kranke, pflegebedürftige Personen in ihrer gewohnten Umgebung zu Hause versorgt und gepflegt werden - anstelle einer Unterbringung im Krankenhaus.
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Rückfragen zur medizinischen Hauskrankenpflege
Medizinische Hauskrankenpflege bietet die Möglichkeit, Erkrankte in ihrer häuslichen Umgebung zu versorgen. Anstatt in einer Krankenanstalt werden die Erkrankten zu Hause mit den notwendigen medizinischen Leistungen versorgt.
Angehörige zu Hause zu pflegen wirft neben den menschlichen und sozialen Anforderungen eine Vielzahl von Fragen auf.
- Was ist medizinische Hauskrankenpflege?
Die medizinische Hauskrankenpflege wird durch Ihren Arzt oder Ihre Ärztin verordnet. Sie umfasst ausschließlich qualifizierte Pflegeleistungen, die von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. Gesundheits- und Krankenpflegern durchgeführt werden.
Diese Leistungen sind zum Beispiel:
- Verabreichung von speziellen Injektionen oder Infusionen
- Sondenernährung (künstliche Ernährung)
- Wundversorgung (Dekubituspflege)
- Stoma-, Fistel- und Katheterpflege
Die Grundpflege, wie z.B. Haut-, Haar- und Zahnpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung der Erkrankten (putzen, Essen kochen, Betten machen) fällt nicht unter die medizinische Hauskrankenpflege. Diese Leistungen sind privat zu bezahlen, es gibt keinen Kostenersatz. Gegebenenfalls ist für diese Aufwendungen das Pflegegeld vorgesehen.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übernimmt nur dann Kosten, wenn eine medizinische Behandlung notwendig ist. Die Expertinnen und Experten der ÖGK erklären Ihnen gerne, welche Heilbehelfe, Hilfsmittel oder Pflegeartikel auf Kosten der Sozialversicherung bezogen werden können, wie Sie zu diesen Artikeln kommen und welche Selbstbehalte dafür zu bezahlen sind.
- Wie ist die medizinische Hauskrankenpflege geregelt?
Die medizinische Hauskrankenpflege wird regional von unterschiedlichen Anbietern organisiert.
- Burgenland
Die Hauskrankenpflege wird im Burgenland über die Sozialabteilung des Landes organisiert. Für den Anteil der medizinischen Hauskrankenpflege überweist die Österreichische Gesundheitskasse im Burgenland einen Pauschalbetrag direkt an das Land. Werden andere, private Pflegedienste in Anspruch genommen, so leistet die ÖGK pro Besuch Kostenzuschüsse (siehe FAQ).
- Kärnten
Die medizinische Hauskrankenpflege wird in Kärnten vorwiegend von folgenden Vereinen durchgeführt:
- AVS
- Volkshilfe
- Rotes Kreuz
- Hilfswerk
- Caritas
- Medizinischer Betreuungsring
Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +43 5 0766-162407.
- Niederösterreich
Diese Vertragspartner bieten in Niederösterreich medizinische Hauskrankenpflege an:
- Österreichisches Hilfswerk
Apollogasse 4/5
1070 Wien
Telefon: 01 404 42-0
https://www.hilfswerk.at/oesterreich - Volkshilfe Niederösterreich
Grazer Straße 49-51
2700 Wiener Neustadt
Telefon: 02622 822 00
https://www.noe-volkshilfe.at - Caritas ED Wien
Albrechtskreithgasse 19-21
1160 Wien
Telefon: +43 1 878 12-0
https://www.caritas-wien.at - Caritas der Diözese St. Pölten
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten
Telefon: 02742 844-0
https://www.caritas-stpoelten.at - Österreichisches Rotes Kreuz
Wiedner Hauptstraße 32
1040 Wien
Telefon: 01 589 00-129
https://www.roteskreuz.at
- Österreichisches Hilfswerk
- Oberösterreich
Für den Bereich der Hauskrankenpflege ist ausschließlich das Land Oberösterreich zuständig. Sie wird über die Sozialabteilung des Landes organisiert. Für den Anteil der medizinischen Hauskrankenpflege überweist die Österreichische Gesundheitskasse in Oberösterreich einen Pauschalbetrag direkt an das Land.
Wenn ausschließlich medizinische Leistungen (z.B. ausschließliche Wundversorgung) erbracht wurden, besteht die Möglichkeit, bei der ÖGK einen Kostenersatz zu beantragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich oder in der Direktion Soziales und Gesundheit/Abteilung Soziales unter der Telefonnummer +43 732 7720-15221.
- Salzburg
Für den Bereich der Hauskrankenpflege ist ausschließlich das Land Salzburg zuständig.
Das Land Salzburg ist nach der Sozialen-Dienste-Verordnung berechtigt, für die Leistungen der medizinischen Hauskrankenpflege von der Versicherten bzw. dem Versicherten einen Eigenanteil einzuheben.
Wenn ausschließlich medizinische Leistungen (z.B. ausschließliche Wundversorgung) erbracht wurden, besteht die Möglichkeit, bei der ÖGK einen Kostenersatz zu beantragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Salzburg oder im Referat für Pflege und Betreuung unter der Telefonnummer 0662 8042-3574.
- Steiermark
Die medizinische Hauskrankenpflege wird in der Steiermark von folgenden Organisationen durchgeführt:
- Caritas
- Hilfswerk
- Rotes Kreuz
- Volkshilfe
- Tirol
Die Expertinnen und Experten der ÖGK in Tirol informieren Sie gerne unter +43 50766-181523 oder raimund.rossi@oegk.at direkt zu diesem Thema.
- Vorarlberg
Die medizinische Hauskrankenpflege finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Geldern von der ÖGK Landesstelle Vorarlberg sowie Landeszuschüssen.
Mitglieder der Hauskrankenpflege-Vereine zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von circa 30 Euro. Durch diesen Beitrag haben Sie Anspruch auf Leistungen der normalen Hauskrankenpflege und der medizinischen Hauskrankenpflege. Wenn Sie die medizinische Hauskrankenpflege nutzen, entstehen für Sie keine Kosten. Der Hauskrankenpflege-Verein rechnet die Leistungen der medizinischen Hauskrankenpflege mit uns ab. Ein Vereinsbeitritt ist für Sie immer möglich, auch wenn die Krankheit bereits eingetreten ist.
Sie können andere zugelassene Anbieterinnen / Anbieter von medizinscher Hauskrankenpflege engagieren. Eine direkte Verrechnung der Kosten mit uns gibt es hier nicht. Sie können aber Kostenzuschüsse beantragen.
Dafür brauchen Sie:
- die ärztliche Verschreibung der medizinischen Hauskrankenpflege
- den Nachweis der erbrachten medizinischen Hauskrankenpflege
- Wien
Medizinische Hauskrankenpflege ist ausschließlich über schriftliche ärztliche Anordnung in Form des „Verordnungsscheins für medizinische Hauskrankenpflege“ oder eines entsprechenden EDV-Ausdrucks möglich. Der Verordnungsschein ist im Falle der Erstanordnung entweder von der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt, oder direkt durch die Patientin/den Patienten an den Fonds Soziales Wien (FSW) zu übermitteln.
- Häufige Fragen (FAQ)
- Wer kann eine medizinische Hauskrankenpflege in Anspruch nehmen?
Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse sowie deren mitversicherte Angehörige.
- Wie lange kann ich medizinische Hauskrankenpflege in Anspruch nehmen?
Medizinische Hauskrankenpflege ist für ein und dieselbe Krankheit mit längstens vier Wochen begrenzt und für diesen Zeitraum bewilligungsfrei. Sie kann jedoch nach Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der Österreichischen Gesundheitskasse verlängert werden.
- Wie kann ich eine medizinische Hauskrankenpflege verlängern?
Eine Verlängerung der medizinischen Hauskrankenpflege muss ärztlich angeordnet sein. Die Verlängerung wird entweder direkt von der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt oder von der Patientin bzw. dem Patienten selbst an die Österreichische Gesundheitskasse geschickt oder persönlich abgegeben.
Hier finden Sie die Kundenservicestellen der ÖGK.
- Gibt es eine Voraussetzung für eine medizinische Hauskrankenpflege?
Die Voraussetzung für eine medizinische Hauskrankenpflege ist neben dem Vorliegen einer Krankheit, die Notwendigkeit einer Versorgung mit medizinischen Leistungen oder qualifizierten Pflegeleistungen der Patientin oder des Patienten. Die medizinische Hauskrankenpflege ersetzt bzw. verkürzt in diesem Fall einen ansonsten notwendigen Krankenhausaufenthalt.
- Wie bekomme ich eine medizinische Hauskrankenpflege?
Die medizinische Hauskrankenpflege muss von einer Ärztin bzw. einem Arzt angeordnet werden. Die Verordnung muss folgende Informationen enthalten:
- Diagnose
- Art der Behandlungen (z. B. Verbandwechsel)
- Bei Dekubituspflege: Größenangabe, Lokalisierung, bisheriger Verlauf und angestrebtes Therapieziel
- Angabe des Vertragspartners, der die Leistungen erbringt
- Adresse, wo die Hauskrankenpflege durchgeführt wird
Die Entscheidung, ob eine Pflege zu Hause möglich ist, trifft Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt.
- Welche Kosten kommen auf mich zu?
Bei den Vertragspartnern der Österreichischen Gesundheitskasse ist die medizinische Hauskrankenpflege eine kostenlose Vertragsleistung. Erkundigen Sie sich in Ihrem Bundesland nach den lokalen Anbietern.
Sollten Sie sich an eine Wahleinrichtung wenden, haben Sie Anspruch auf einen Kostenzuschuss, wenn die Pflege von diplomiertem Pflegepersonal durchgeführt wird.
Sie übernehmen die Kosten der Behandlungen zuerst selbst und beantragen dann einen Kostenzuschuss.
- Wie hoch ist der Kostenzuschuss, wenn ich mich an eine Wahleinrichtung wende?
Pro Hausbesuch bekommen Sie folgenden Kostenzuschuss:
- EUR 10,50 als Grundbetrag bis zur Dauer von 45 Minuten
- EUR 3,60 für jede weitere volle Viertelstunde des jeweiligen Hausbesuchs
- Wann bekomme ich einen Kostenzuschuss, wenn ich zu einer Wahleinrichtung gehe?
Sie brauchen eine ärztliche Verschreibung, die bestätigt, dass die medizinische Hauskrankenpflege anstelle einer sonst notwendigen Pflege in einer Krankenanstalt erfolgt. Wichtig ist außerdem, dass Sie die Honorarnote im Original einreichen und diese folgende Informationen enthält:
- Vor- und Nachname
- Sozialversicherungsnummer
(inkl. Geburtsdatum) der Patientin bzw. des Patienten - Diagnose
- Datum, Art und Dauer der durchgeführten medizinischen Leistungen für jeden Hausbesuch in Minuten
- Honorar mit Angabe der Mehrwertsteuer und des Mehrwertsteuersatzes
- Saldierungsvermerk „Betrag bar erhalten“ bzw. beigelegter Einzahlungsabschnitt
- Unterschrift und Stempel der Organisation bzw. der diplomierten Pflegeperson
Zudem wird die Bewilligung des Medizinischen Dienstes bei länger als vier Wochen dauernder medizinischer Hauskrankenpflege benötigt.
Bitte vergessen Sie nicht, die Bankverbindung der Versicherten bzw. des Versicherten anzugeben.