Die Themen Krankenstand und Krankmeldung gehören zum Berufsalltag von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Hier finden Sie einen Überblick, was in diesem Fall zu tun ist.
Krankmeldung: Arbeitsunfähigkeitsmeldung
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Krankschreibungen
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Definition von Arbeitsunfähigkeit und rechtliche Folgen
- Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit: So heißt der Krankenstand offiziell. Voraussetzung dafür ist, dass Versicherte nicht in der Lage sind, ihre arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeiten zu verrichten.
- Eine Krankmeldung löst eine Reihe von Folgeprozessen aus, z. B.: Krankenstands-Speicherung bei der ÖGK, Abgleichung mit der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber für die Entgeltfortzahlung, Abwicklung der Krankengeldleistung, gegebenenfalls Vorladungen der Versicherten zum Medizinischen Dienst bzw. Krankenkontrollen durch den Krankenbesuchsdienst der ÖGK.
Hier finden Sie mehr Informationen zu Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
- Aufgaben von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten
- Bitte melden Sie der ÖGK die Arbeitsunfähigkeit und geben Sie betroffenen Versicherten eine Bestätigung für die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber mit.
- Nutzen Sie für die Meldung das „Arbeitsunfähigkeitsmeldungsservice“ über das e-card-System. Details dazu weiter unten auf dieser Seite.
- Bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und ihrer Dauer sind die maßgebenden Verhältnisse gewissenhaft zu würdigen. So kann ein und dieselbe Krankheit oder Verletzung je nach beruflicher Tätigkeit in einem Fall zur Arbeitsunfähigkeit führen, in einem anderen nicht.
- Zeitpunkt der Krankschreibung und Gesundmeldung
- Die Aufnahme in den Krankenstand kann grundsätzlich nur mit jenem Tag erfolgen, an dem Sie als behandelnde Vertragsärztin bzw. behandelnder Vertragsarzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt haben.
- Eine rückwirkende Krankmeldung akzeptieren wir bis zu einem Werktag.
- Eine länger rückwirkende Krankmeldung ist nur im Ausnahmefall mit entsprechend nachvollziehbarer medizinischer Begründung und Zustimmung des Medizinischen Dienstes der ÖGK möglich.
- Ist die bzw. der Versicherte bereits vor Ablauf des von Ihnen gemeldeten Krankenstands wieder arbeitsfähig, sorgen Sie bitte für eine taggenaue Abmeldung vom Krankenstand. Versicherte können sich auch selbst bei der ÖGK gesund melden.
Hier finden Sie mehr Informationen zur Gesundmeldung
- Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit
Der Medizinische Dienst überprüft die Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, insbesondere bei längeren Krankenständen. Sie sind verpflichtet, auf Anfrage Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu übermitteln. Beurteilt der Medizinische Dienst die Arbeitsunfähigkeit Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten anders, informieren wir Sie darüber.
Hier finden Sie mehr Informationen zu Medizinischer Dienst und Bewilligungen
- „Arbeitsunfähigkeitsmeldungsservice“ über e-card
- Welche Daten muss ich als Vertragsärztin oder Vertragsarzt bei einer Krankmeldung eintragen?
Bitte melden Sie die Arbeitsunfähigkeit mit dem „Arbeitsunfähigkeitsmeldungsservice“ über das e-card-System. Dabei müssen Sie folgende Felder befüllen:
- Familienname und Vorname des Patienten bzw. der Patientin
- zuständiger Krankenversicherungsträger
- vollständige Sozialversicherungsnummer
- Wohnanschrift während des Krankenstandes
- Diagnose im Klartext
- Behandlungsbeginn
- Arbeitsunfähig von … (Beginn der Arbeitsunfähigkeit)
- Letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit (Ende der Arbeitsunfähigkeit – Beurteilung zum Meldedatum – bei längerer Arbeitsunfähigkeit weitere Krankmeldung möglich)
- Ursache der Arbeitsunfähigkeit: Krankheit, Arbeitsunfall/Berufskrankheit, Verkehrsunfall, Stromunfall, Raufhandel, Trunkenheit etc.
- Bettruhe ja/nein
- Ausgehzeit von – bis (sofern es die Art der Erkrankung zulässt)
- Begründung der Rückdatierung (notwendig bei Rückdatierung von mehr als einem Werktag)
Links
- E-Card
Informationen zum e-card System