Hier finden Sie Informationen zum Erstattungskodex, zu Bewilligungen von Medikamenten, zur Dokumentationspflicht und anderen Themen rund um Heilmittel.
Hier finden Sie Informationen zum Erstattungskodex, zu Bewilligungen von Medikamenten, zur Dokumentationspflicht und anderen Themen rund um Heilmittel.
Im Erstattungskodex sind jene Arzneimittel aufgelistet, die in Österreich zugelassen sind und von der Sozialversicherung bezahlt werden. Mit dem Ökotool finden Sie immer das günstigste Medikament. Für manche Medikamente ist eine Bewilligung notwendig (Boxensystem).
Im Erstattungskodex gibt es immer wieder Änderungen. Wir halten Sie monatlich auf dem Laufenden!
Einen Großteil der Medikamente können Ärztinnen und Ärzte bewilligungsfrei verschreiben. Für manche ist jedoch eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nötig. Diese erhalten Sie durch einen Antrag über das Arzneimittel-Bewilligungs-Service (ABS).
Die Arzneitaxe bildet eine wichtige Grundlage der Medikamentenpreise und damit für die Abrechnung von Apotheken und Hausapotheken mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Mit einer Rezepturbefugnis können auch Wahlärztinnen und Wahlärzte Rezepte auf Rechnung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ausstellen.
Bei manchen Medikamenten, die auf Rechnung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) verschrieben werden, besteht laut Erstattungskodex eine Dokumentationspflicht. Diese überprüft die Sozialversicherung im Rahmen der „nachfolgenden Kontrolle“.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Heilnahrung.
Magazin für Heilmittel und Versorgungsqualität
Der Newsletter "Konsensus Heilmittelökonomie" gibt einen Überblick über die laufenden Aktivitäten der Argumentationsgruppe Heilmittel.
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