Mit einer Rezepturbefugnis können auch Wahlärztinnen und Wahlärzte Rezepte auf Rechnung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ausstellen.
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Die ÖGK vergibt in manchen Bundesländern Vereinbarungen zur Rezepturbefugnis. Wahlärztinnen und Wahlärzte können damit Medikamenten-Rezepte ausstellen, ohne dass die ÖGK-Versicherten Privatrezepte in Kassenrezepte „umschreiben“ lassen müssen.
Wahlärztinnen und Wahlärzte müssen die Richtlinien einer ökonomischen Verschreibweise berücksichtigen.
Hier finden Sie mehr Informationen zu den Richtlinien.
Derzeit sind die Voraussetzungen und Regeln rund um das Rezeptieren für Wahlärztinnen und Wahlärzte noch je nach Bundesland unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich bei ihren regionalen ÖGK-Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartnern.