Die Honorare für Ärztinnen und Ärzte setzen sich aus Einzelleistungen und Pauschalen zusammen. Ein Kassenvertrag bietet finanzielle Sicherheit und Planbarkeit.
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Die Honorare sind Teil des im jeweiligen Bundesland gültigen Gesamtvertrags. Die ÖGK verhandelt Anpassungen bzw. die Abgeltung neuer Leistungen mit den Landesärztekammern. Die regionalen Honorarordnungen sind in einem föderalistischen System historisch gewachsen und spiegeln regionale Besonderheiten wider. Sie enthalten neben einer Beschreibung der einzelnen Leistungen und den Tarifen auch weitere Bestimmungen, z. B. Limitierungen oder Indikationen für bestimmte Leistungen.
- Wie viel verdienen Kassenärztinnen und Kassenärzte?
Das Honorar setzt sich aus Beträgen für Einzelleistungen und Fallpauschalen (Grundleistungsvergütung) zusammen. Dieses System bietet Ihnen finanzielle Sicherheit und Planbarkeit.
Die Verdienstaussichten mit einer Kassenpraxis sind sehr gut und entwickeln sich im Vergleich zum Verbraucherpreisindex überdurchschnittlich. Die Höhe des Umsatzes gestalten Sie als Unternehmerin und Unternehmer mit: Er hängt von der Anzahl und Art der erbrachten Leistungen bzw. von der Anzahl der behandelten Patientinnen und Patienten ab. Natürlich beeinflussen Ihre Personal- und Betriebskosten ebenfalls Ihr Einkommen. Der durchschnittliche Umsatz pro Vertragsarztstelle (alle Sozialversicherungsträger) betrug 2019 österreichweit in der Allgemeinmedizin 327.000 Euro und im Facharztbereich 449.000 Euro (Quelle: Ärztekostenstatistik).
- Welche Faktoren haben sonst noch Einfluss auf den Verdienst?
- Sie erhalten von der ÖGK kostenlos qualitätsgesicherte medizinische Verbrauchsgüter („pro ordinatione-Bedarf“). Das reduziert nicht nur Ihre Ausgaben, sondern auch den Zeitaufwand für Produktvergleiche und Bestellungen.
- Erkundigen Sie sich außerdem in Ihrem Bundesland über dort gewährte Förderungen, z. B. für Weiterbildungen, Zuschüsse für Software etc.
- Zusätzlich zum Kassenvertrag gibt es noch andere Einkommensquellen, z. B. Verträge mit anderen Krankenkassen, private Leistungen (etwa sportmedizinische Untersuchungen), Nebentätigkeiten (z. B. Konsulartätigkeit im Spital, schul-/arbeitsmedizinische Tätigkeit etc.).
- Was bedeuten Limitierungen in der Honorarabrechnung?
Limitierungen begrenzen die Anzahl von Leistungen einer Kategorie (Positionsnummer in der Honorarordnung), die verrechnet werden können. Limitierungen sind ein notwendiges Instrument, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicher zu stellen. Sie orientieren sich an epidemiologischen, gesundheitsökonomischen und betriebswirtschaftlichen Kriterien.
- Wichtige Begriffe rund ums Honorar
- Einzelleistung
Einzelleistungen machen in Summe einen nicht unerheblichen Teil des Honorars aus. Für jede Leistung ist ein Tarif hinterlegt. Kommt eine Patientin, ein Patient in die Ordination, werden meist mehrere Einzelleistungen erbracht.
- Fall, Fallzahl, Fallwert
Ein Fall ist eine in einem Quartal behandelte Person, die in einem konkreten Quartal behandelt wird, unabhängig davon, wie oft sie in die konkrete Vertragsordination kommt. Besucht eine Patientin bzw. ein Patient mehrmals pro Quartal die Praxis, bleibt sie bzw. er weiterhin ein Fall. Kommt die Person im nächsten Quartal wieder, wird sie neuerlich zum Fall. Die Zahl der Fälle (Fallzahl) und das Honorar pro Fall (Fallwert) sind für viele Ärztinnen und Ärzte wichtige Vergleichswerte, mit der sie ihre wirtschaftliche Performance einschätzen.
- Grundleistungsvergütung - Fallpauschale
Die Grundleistungsvergütung (Fallpauschale) ist ein Pauschalbetrag pro Fall, der beim ersten Stecken der e-card einer Patientin bzw. eines Patienten in einem Quartal unabhängig von den weiteren Behandlungsleistungen anfällt.