Haben die Eltern das Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen (50:50 bis 60:40) und mindestens im Ausmaß von je 124 Tagen rechtmäßig und tatsächlich bezogen, so gebührt jedem Elternteil auf Antrag nach Ablauf der höchstmöglichen Gesamtanspruchsdauer ein Partnerschaftsbonus.
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Der Partnerschaftsbonus ist eine Einmalzahlung in der Höhe von je EUR 500,00.
Jeder Elternteil muss einen eigenen Antrag bei seinem zuständigen Krankenversicherungsträger stellen. Die Antragstellung kann gleichzeitig mit der Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes aber auch später erfolgen (für Geburten bis 31.10.2023 spätestens binnen 124 Tagen ab Ende des letzten Bezugsteiles für beide Elternteile; für Geburten ab 01.11.2023 spätestens binnen 124 Tagen ab dem letzten Tag der maximal möglichen Bezugsdauer für beide Elternteile).
Eine Rückforderung von zu Unrecht bezogenem Kinderbetreuungsgeld bei einem oder beiden Elternteilen löst zugleich eine Rückforderung beider Partnerschaftsboni aus, sofern dadurch die geforderte Bezugsdauer (mindestens 124 Tage pro Elternteil) oder die vorgeschriebene Aufteilungsquote (50:50 bis 60:40) nicht mehr vorliegt.