Das PVE-Honorar setzt sich aus mehreren Teilen zusammen und deckt alle Aspekte des Versorgungsauftrags ab. Die Honorierung wird auf Ebene der Bundesländer geregelt. Eine wichtige Rolle spielen dabei Pauschalen. Details dazu erfahren Sie bei Ihren regionalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bei der ÖGK.
BESTANDTEILE DER HONORIERUNG
Grundpauschale
- unabhängig vom Patientenkontakt
- umfasst einen Teil der Sachkosten und Personalkosten des Kernteams
Fallpauschale
- abhängig vom Patientenkontakt
- beinhaltet Grund- und Ordinationsleistungen
- altersstandardisierte Fallpauschale nach Altersdekaden (je nach Bundesland unterschiedlich)
Einzelleistungen
- Der Schwerpunkt liegt auf Pauschalen.
- Nur ausgewählte Leistungen können einzeln abgerechnet werden (z. B. besonders aufwändige Leistungen).
Förderungen und Kostenersätze
- einmalige Anschubfinanzierung (je nach Bundesland unterschiedlich) für die Kosten, die durch die Gründung der PVE entstehen und durch die Grundpauschale nicht abgegolten sind (z. B. Umzugskosten, Zubau für das erweiterte Team, spezielle EDV-Anforderungen)
- Teilersatz für PV-Management
- Kostenersatz für das erweiterte Team
- Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): Diese Förderungen können, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, beim Land beantragt werden. ELER-Fördermittel sind bei der Honorierung im Zusammenhang mit der Anschubfinanzierung und der Grundpauschale zu berücksichtigen