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Vertretung und Vorsorge

Ist eine von Demenz betroffene Person nicht mehr entscheidungsfähig, kann sie vertreten werden.


Das aktuelle Erwachsenenschutz-Gesetz (ErwSchG) gilt seit 1. Juni 2018. Es ist geprägt vom Grundgedanken der UN-Konvention: Jeder Mensch soll selbst entscheiden können.
Und dafür muss jeder Mensch auch die nötige Unterstützung bekommen. Nur wenn ein Mensch auch mit Unterstützung nicht selbst entscheiden kann, dann darf jemand anderer für ihn entscheiden. Dieser Mensch wird damit zum Vertreter des Betroffenen.

Die 4 Säulen des Erwachsenenschutz-Gesetzes, Quelle:Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (2018) 


Es gibt vier Vertretungsformen in medizinischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten:

Vorsorgevollmacht
 

Erwachsenenvertretung Salzburg: Vorsorgevollmacht

Gewählte Erwachsenenvertretung

Erwachsenenvertretung Salzburg: Gewählte Erwachsenenvertretung

Gesetzliche Erwachsenenvertretung

Erwachsenenvertretung Salzburg: Gesetzliche Erwachsenenvertretung

Gerichtliche Erwachsenenvertretung

Erwachsenenvertretung Salzburg: Gerichtliche Erwachsenenvertretung

Zuletzt aktualisiert am 21. März 2024