Versicherte der ÖGK können die Rechnung für eine Therapie einreichen. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie - Informationen für Wahltherapeuten
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- Eintrag in die ÖGK-Liste
Damit ÖGK-Versicherte eine Möglichkeit zur Kostenerstattung haben, müssen Sie als Wahltherapeutin oder Wahltherapeut in eine Liste für Wahlbehandler eingetragen sein und einen Fragebogen ausfüllen. Sie finden die Fragebögen auf dieser Seite unter „Dateien“ im Downloadbereich. Bitte schicken Sie den ausgefüllten Fragebogen an Ihre regionalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in jenem Bundesland, in dem Sie Ihren Berufssitz haben.
Ein Hinweis: Die Fragebögen gelten für alle Wahltherapeutinnen und Wahltherapeuten, die sich ab dem 01.01.2022 in das Gesundheitsberuferegister eintragen lassen.
- Kostenerstattung für Versicherte
Um die Kostenerstattung müssen sich Ihre Patientinnen und Patienten selbst kümmern.
Für eine Kostenerstattung müssen ÖGK-Versicherte die Verordnung und die Honorarnote (Kopie oder Original) mit Zahlungsnachweis innerhalb von 42 Monaten (3,5 Jahren) an die ÖGK schicken. Die Bewilligungspflicht ist bis 30.06.2025 ausgesetzt.
Bitte verweisen Sie ÖGK-Versicherte auf die Informationen zur Kostenerstattung auf unserer Internetseite.
Hier finden Sie Informationen zur Kostenerstattung für Versicherte.
- WAHonline: Softwarelösung für Wahlbehandler
Mit WAHonline können Wahlbehandlerinnen und Wahlbehandler Honorarnoten direkt an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) schicken.
Hier finden Sie weitere Informationen zu WAHonline.