Einzelverträge der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) mit Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gibt es derzeit nicht. Wir haben jedoch in ganz Österreich Verträge mit Vereinen abgeschlossen, um eine psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen.
Psychotherapie - Informationen für ÖGK-Vertragspartner
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
soll ich mich
wenden?
Wählen Sie
Ihre Region
Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Burgenland
Susanne Buranits
Rückfragen zu Psychotherapie
Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Kärnten
Jennifer Vergeiner
Rückfragen zu Psychotherapie
Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Niederösterreich
Brigitte Unger
Rückfragen zu Psychotherapie
Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Oberösterreich
Ingrid Fassmann
Rückfragen zu Psychotherapie
Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Salzburg
Birgit Sciarrone
Rückfragen zu Psychotherapie
Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Steiermark
Sonja Huber
Rückfragen zu Psychotherapie
Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Tirol
Marion Schopper
Rückfragen zu Psychotherapie
Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Vorarlberg
Susanne Schmid
Rückfragen zu Psychotherapie
- Vereinslösung
In ganz Österreich gibt es Vereine, die durch einen Vertrag mit der ÖGK Psychotherapie als Sachleistung anbieten können, das heißt: die Klientinnen und Klienten müssen nichts bezahlen. Der Verein rechnet direkt mit der ÖGK ab. Auf welcher Rechtsgrundlage Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dort arbeiten (z. B. Kollektivvertrag, auf Honorarbasis) erfragen Sie bitte beim jeweiligen Verein.
- Psychotherapie in Gesundheitseinrichtungen der ÖGK
Zusätzlich zu den regionalen Vereinslösungen sind in folgenden Einrichtungen der ÖGK Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten tätig:
- Oberösterreich: Institut für Psychotherapie, 4020 Linz
- Steiermark: Mein Gesundheitszentrum für Neurologie und Psychiatrie, Graz
- Wien
- Mein Gesundheitszentrum Landstraße, 1030 Wien
- Mein Gesundheitszentrum Mariahilf, 1060 Wien
- Mein Gesundheitszentrum Floridsdorf, 1210 Wien
- Kostenzuschuss
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, deren Therapieeinheiten nicht direkt mit der ÖGK verrechnet werden, können ihr Honorar frei festsetzen. ÖGK-Versicherte erhalten dafür auf Antrag einen Kostenzuschuss der ÖGK von derzeit Euro 33,70 (2024) Euro pro Einzelsitzung (à 60 Minuten).
Für den Kostenzuschuss gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut ist in die Psychotherapeutenliste des Gesundheitsministeriums (BMASGPK) eingetragen.
- Es besteht eine psychische Störung, die als Krankheit zu werten ist (laut ICD 10). Psychotherapeutische Beratung, z. B. bei Problemen in Schule, Beruf oder Partnerschaft, ist keine Leistung der ÖGK.
- Es liegt die Bestätigung (PDF, 86 KB) einer ärztlichen Untersuchung vor, wonach es keine organischen Ursachen für die Beschwerden gibt. Die Untersuchung muss spätestens vor der zweiten Psychotherapie-Sitzung erfolgen.
- Werden mehr als 10 Therapiesitzungen benötigt, ist rechtzeitig vor der 11. Therapiesitzung eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der ÖGK einzuholen.
Die ÖGK-Versicherten müssen den Kostenzuschuss selbst beantragen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Kostenzuschuss für Versicherte.
- Gesundheitsförderung für ÖGK-Versicherte
Die ÖGK bietet ihren Versicherten eine Auswahl an Programmen für einen gesunden Lebensstil. Themen sind etwa psychische Gesundheit, gesundes Gewicht, Bewegung, Rauchausstieg, oder Kindergesundheit. Wir laden Sie ein, sich einen Überblick über unser Angebot zu machen. Vielleicht ist etwas dabei, das Sie Ihren Klientinnen und Klienten empfehlen können.
Hier finden Sie unsere Programme für einen gesunden Lebensstil.
Links
- www.psychotherapie.at/
Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
- psychotherapie.ehealth.gv.at/
Psychotherapeutenliste Gesundheitsministerium (BMSGPK)