Sie sind Logopädin oder Logopäde mit Kassenvertrag oder interessieren sich dafür? Hier finden Sie die wichtigsten Infos im Überblick. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) berät Sie gerne auch persönlich.
Logopädie - Informationen für ÖGK-Vertragspartner
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- Rahmenvereinbarung
Die Rahmenvereinbarung (PDF, 6 MB) zwischen der ÖGK und der Berufsverband „logopädieaustria“ regelt die Details rund um den Kassenvertrag, darunter z. B. Stellenplan, Bewerbungsverfahren, Umfang der logopädisch-phoniatrisch-audiologischen Tätigkeit, Abrechnung und Honorierung, Mindeststandards für die Praxisräume, Verpflichtung zur Fortbildung und vieles mehr. Zudem gibt es Zusatzvereinbarungen mit weiteren Details.
4. Zusatzvereinbarung zur Rahmenvereinbarung (PDF, 315 KB)
3. Zusatzvereinbarung zur Rahmenvereinbarung (PDF, 276 KB)
- Leistungsumfang
Kassenleistungen für Logopädie sind im Leistungskatalog der Rahmenvereinbarung (PDF, 6 MB) geregelt. Sie können nur jene Leistungen mit der ÖGK abrechnen, die darin erfasst sind.
Die wichtigsten Leistungen sind:
- Einzelbehandlungen zu 30, 45 oder 60 Minuten
- Gruppenbehandlungen zu 60 oder 90 Minuten
- ausführlicher Befundbericht
- Hausbesuche bzw. Kilometergeld
Für logopädische Leistungen, die eine Krankenbehandlung darstellen, dürfen Sie keine Privathonorare, Aufzahlung etc. verlangen bzw. entgegennehmen. Wenn Sie trotz Kassenvertrag private Leistungen erbringen, ist Folgendes zu beachten:
- Privatleistungen dürfen keine Krankenbehandlung darstellen.
- Privatleistungen dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch der Versicherten erfolgen.
- Im selben Behandlungsfall können Sie nicht sowohl Kassen- als auch Privathonorare verrechnen.
- Ärztliche Verordnungen und Bewilligungen
- Für eine logopädische Behandlung auf Rechnung der ÖGK ist die ärztliche Verordnung eines Zuweisers notwendig. Die ärztliche Anordnung erfolgt durch Vertrags(fach)ärztinnen, Vertragsgruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten, Krankenanstalten und eigene Einrichtungen der ÖGK. Im Fall einer ärztlichen Anordnung durch vergleichbare Wahlbehandlerinnen bedarf diese der Gleichstellung durch die ÖGK.
- Die ärztliche Verordnung muss die Diagnose, die gewünschten Leistungen und den Leistungsumfang (z. B. Anzahl der Behandlungen) enthalten.
- Pro ärztlichen Verordnungsschein sind maximal zehn Behandlungen möglich. Mit besonderer Begründung eines intensiven Behandlungsbedarfes sind bis zu 20 Einheiten möglich.
- Eine Bewilligung ist bis auf Weiteres nicht notwendig!
- Behandlungsplan
- Sie erstellen auf Grundlage der ärztlichen Verordnung einen Behandlungsplan (PDF, 1 MB), der auch die notwendigen Befundungsinstrumente (Assessments) sowie die Therapieziele enthält.
- Der Behandlungsplan enthält die Anzahl der notwendigen Sitzungen und den voraussichtlichen Behandlungszeitraum. Am Ende der Behandlung übermitteln Sie dem Zuweiser den Behandlungsplan mit einer ausgefüllten strukturierten Rückmeldung.
- Tarife & Verrechnung
Die Tarife (PDF, 236 KB) für Vertragslogopädie sind in der Rahmenvereinbarung (Anlage 5) geregelt. Die ÖGK und der Berufsverband „logopädieaustria“ haben sie gemeinsam vereinbart. Es handelt sich um Tarife für Einzelleistungen (keine Pauschalen).
- Sie rechnen die erbrachten Vertragsleistungen einmal pro Quartal für jeden ÖGK-Versicherten direkt mit der ÖGK ab. Sie müssen Ihren Patientinnen und Patienten also keine Rechnung ausstellen.
Bitte übermitteln Sie die Abrechnungsdaten ausschließlich elektronisch über den „Elektronischen Datenaustausch“ (ELDA).- Die ÖGK rechnet pro Quartal ab, wobei Sie im zweiten und dritten Monat des Quartals eine Vorauszahlung von uns erhalten, die Ihnen mehr finanzielle Sicherheit bietet und sich nach Ihrem Durchschnittshonorar richtet. Nach Ablauf des Quartals übermitteln Sie uns die Abrechnung der tatsächlich erbrachten Leistungen. Dafür erhalten Sie dann eine Restzahlung. Das ist das gesamte Honorar abzüglich der schon erbrachten Vorauszahlungen.
- Gesundheitsförderung für ÖGK-Versicherte
Die ÖGK bietet ihren Versicherten eine Auswahl an Programmen für einen gesunden Lebensstil. Themen sind etwa ein gesundes Gewicht, Bewegung, Rauchausstieg, psychische Gesundheit oder Kindergesundheit. Wir laden Sie ein, sich einen Überblick über unser Angebot zu machen. Vielleicht ist etwas dabei, das Sie Ihren Patientinnen und Patienten empfehlen können.
Hier finden Sie unsere Programme für einen gesunden Lebensstil.
- Weg zum Kassenvertrag
- Voraussetzungen für einen Kassenvertrag
- Sie sind zur freiberuflichen Berufsausbildung in der Logopädie berechtigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Berufsgesetz des gehobenen medizinischen Dienstes (MTD-Gesetz).
- Sie haben sich ins „Gesundheitsberuferegister“ eintragen lassen. Zuständig dafür ist die „Gesundheit Österreich GmbH“.
- Sie waren bereits vor dem 31.12.2021 freiberuflich tätig (laut Eintrag im Gesundheitsberuferegister) bzw. Sie haben nach Abschluss Ihrer Ausbildung mindestens ein Jahr im logopädischen Dienst gearbeitet (Vollzeit) oder Sie können eine mindestens dreijährige freiberufliche Tätigkeit nachweisen.
- Sie haben Praxisräumlichkeiten, die den Mindeststandards lt. Rahmenvereinbarung entsprechen.
- Stellenausschreibungen & Bewerbung
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung für einen Kassenvertrag! Freie Kassenstellen schreiben wir in regelmäßigen Abständen aus. Grundlage dafür ist der Stellenplan, der sich nach dem Bedarf in der jeweiligen Region richtet.
Zu den freien Kassenstellen…
Für Ihre Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes Bewerbungsformular für Abschluss eines Kassenvertrags (Download bei den Stellenausschreibungen)
- Lebenslauf
- Familienstandsnachweis (z. B. Urkunde für Heirat, Partnerschaft, Scheidung)
- Nachweis der Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes
- Nachweis über die Berechtigung zur freiberuflichen Berufsausübung
- Nachweise über Zusatzausbildungen
Den Bewerbungskontakt und die Art der Übermittlung der Unterlagen entnehmen sie bitte der Ausschreibung.
- Kassenstellen in Vollzeit und Teilzeit
- Eine Vollzeit-Kassenstelle hat durchschnittlich 26 Behandlungsstunden pro Woche und 43 Behandlungswochen pro Jahr zu umfassen
- Eine Teilzeit-Kassenstelle hat durchschnittlich 13 Behandlungsstunden pro Woche und 43 Behandlungswochen pro Jahr zu umfassen.
- Kassenvertrag kündigen oder ruhend stellen
- Eine Kündigung des Kassenvertrages mit eingeschriebenem Brief ist zum Ende jedes Quartals möglich. Dabei ist eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten.
- Wenn Sie Ihre Vertragstätigkeit vorübergehend nicht ausüben können, z. B. wegen Elternkarenz, längerer Krankheit oder Präsenzdienst, können wir Ihren Vertrag ruhend stellen. Bitte informieren Sie uns!
Links
- logopaedieaustria.at/
logopädieaustria
- www.elda.at
„Elektronischen Datenaustausch“ (ELDA)
- www.ris.bka.gv.at
MTD-Gesetz
- www.gesundheit.gv.at
Gesundheit Österreich GmbH
Dateien
- Rahmenvereinbarung (PDF, 6 MB)
- 1. Zusatzvereinbarung (PDF, 848 KB)
- 2. Zusatzvereinbarung (PDF, 255 KB)
- 3. Zusatzvereinbarung (PDF, 276 KB)
- 4. Zusatzvereinbarung (PDF, 315 KB)
- ÖGK Vertragstarife Logopädie (PDF, 236 KB)
- Behandlungsplan (PDF, 1 MB)
- Patienten-Informationsblatt Logopädie (PDF, 122 KB)
- Liste der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner für Logopädie (PDF, 397 KB)