Hier erfahren Sie mehr darüber, wie Kassenstellen für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ausgeschrieben und nach welchen Kriterien sie besetzt werden.
Kassenstellen für Ärzte: Ausschreibung und Besetzung
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Die Ausschreibung der Kassenstellen erfolgt im Auftrag der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) über die Ärztekammern bzw. Zahnärztekammern in den Bundesländern. Sie finden die ausgeschriebenen Stellen auf der jeweiligen Homepage. Bitte geben Sie die Bewerbung innerhalb der vorgesehenen Frist ab so ab, wie es die jeweilige Ausschreibung vorsieht.
- Freie Kassenstellen für Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner
- Freie Kassenstellen für Fachärztinnen und Fachärzte
- Bewerbungsverfahren
Sie können sich direkt für eine ausgeschriebene Kassenstelle bewerben. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich auch ohne konkrete Ausschreibung in die Bewerberliste aufnehmen lassen. In beiden Fällen füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und schicken Sie notwendigen Unterlagen. Über die Details informiert Sie Ihre zuständige Ärztekammer bzw. Zahnärztekammer.
- Reihung nach Punktesystem und Hearing
- Für die Vergabe von Kassenverträgen gibt es Punktesysteme, nach denen die Bewerberinnen und Bewerber transparent bewertet und gereiht werden. Grundlage dafür ist die Reihungskriterienverordnung des Gesundheitsministeriums (BMSGPK), auf. Kriterien sind z. B.: Berufserfahrung, zusätzliche fachliche Qualifikationen (Diplome) oder die Zahl bisheriger Bewerbungen um Kassenstellen.
- Bitte erfragen Sie die jeweils gültigen Reihungs- bzw. Niederlassungsrichtlinien bei Ihrer zuständigen Ärztekammer bzw. Zahnärztekammer.
- Zusätzlich brauchen Sie für Ihre Bewerbung einen Nachweis für Ihre Berufsberechtigung als Ärztin bzw. Arzt.
- Die Bewerberinnen und Bewerber können zu einem Hearing eingeladen werden, bei dem wir über Ihre Qualifikation, Ihre Berufserfahrung und Ihre Pläne für den Ordinationsstandort sprechen.
- Stellenplanung
Die Ausschreibung für Kassenstellen richtet sich nach den Stellenplänen in den einzelnen Bundesländern, die ein Teil des jeweiligen Gesamtvertrags sind.
Die Anzahl und Verteilung der Arztstellen richten sich nach dem regionalen Bedarf. Planungskriterien dafür sind z. B. die Einwohnerzahl, die regionale Nachfrage nach Leistungen, die Verkehrsanbindung bzw. die Pendlerzahl und andere regionale Gegebenheiten. Die Entscheidung über die Verortung der Stellen bzw. die Schaffung neuer Stellen treffen die ÖGK und die jeweils zuständigen Ärztekammern bzw. Zahnärztekammern gemeinsam.