Gesamtverträge regeln das Verhältnis der Sozialversicherung bzw. der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) mit Ärztinnen und Ärzten, die einen Kassenvertrag haben.
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Was sind Gesamtverträge?
Die Sozialversicherung, zu der auch die ÖGK zählt, schließt mit den Erbringern von Gesundheitsleistungen, z. B. Ärztinnen und Ärzten, Verträge ab. Diese Vertragspartner verrechnen Ihre Leistungen direkt mit der ÖGK. Die sozialversicherten Patientinnen und Patienten müssen keine Rechnungen bezahlen. Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) sieht bei bestimmten Gesundheitsberufen sogenannte Gesamtverträge vor, ähnlich den Kollektivverträgen im Arbeitsrecht. Diese Gesamtverträge schaffen den rechtlichen Rahmen für die Beziehung der Sozialversicherung und ihren Vertragspartnern. Die Sozialversicherung verhandelt dafür mit den Interessenvertretungen der jeweiligen Berufsgruppe, etwa den Ärztekammern. Auf Basis des Gesamtvertrages werden Einzelverträge mit den einzelnen Vertragspartnern abgeschlossen. Vom Gesamtvertrag abweichende Einzelvereinbarungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
Änderungen in Gesamtverträgen, z. B. aktualisierte Honorare, werden meist in separaten Zusatzvereinbarungen bzw. Zusatzprotokollen veröffentlicht, die jedoch gültiger Teil des Gesamtvertrags sind.
Was regeln Gesamtverträge?
Zu den wichtigsten Inhalten von Gesamtverträgen zählen unter anderem:
- Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragspartner
- Stellenpläne
- Vergabe von Einzelverträgen
- Leistungen
- Honorare und Details zur Abrechnung
Welche Gesamtverträge gibt es?
- Ärztegesamtverträge in allen Bundesländern für alle Arztgruppen (ausgenommen Zahnärzte)
- Zahnärztegesamtverträge in allen Bundesländern (Honorarordnung (PDF, 470 KB) )
- Gesamtvertrag für Kieferorthopädie (PDF, 1 MB) (Honorarordnung (PDF, 205 KB))
- Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten (teilweise mit regionalen Honorarvereinbarungen)
- Gesamtvertrag für ärztliche Gruppenpraxen
- Gesamtvertrag für Vorsorgeuntersuchungen (PDF, 84 KB)
- Gesamtvertrag für Lehrpraxen
- Gesamtvertrag über die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten
- Gesamtvertrag für den Mutter-Kind-Pass
- Gesamtvertrag für die e-card
- Gesamtvertrag für Computertomographie und Magnetresonanztherapie (gilt für Ambulatorien)
Welche Vorteile haben Gesamtverträge?
- Die Verhandlungen zwischen der Sozialversicherung und den Ärztekammern sorgen für einen Interessenausgleich – im Sinne einer fairen Lösung für beide Seiten.
- Dank Gesamtvertrag haben Sie als Vertragsärztin oder Vertragsarzt ein sicheres Einkommen und müssen nicht überprüfen, ob einzelne Patientinnen und Patienten ihre Rechnung bezahlt haben.
- Gesamtverträge erleichtern eine flächendeckende Planung der Gesundheitsversorgung.
Warum gibt es teilweise Unterschiede zwischen den Bundesländern?
Die meisten Gesamtverträge gelten in ganz Österreich. Ärztegesamtverträge gibt es derzeit jedoch noch pro Bundesland bzw. bei manchen bundesweiten Gesamtverträgen gelten regional unterschiedliche Bestimmungen in Teilbereichen (z. B. regionale Honorarvereinbarungen). Grund dafür ist der österreichische Föderalismus: die Gebietskrankenkassen der Bundesländer (heute ÖGK) und die Landesärztekammern verhandelten viele Jahre auf Länderebene. Diese gewachsenen Strukturen wirken heute noch nach. Zudem sieht der Gesetzgeber trotz Zusammenlegung der Kassen teilweise auch künftig regionale Unterschiede vor.