Dieses monatlich aktualisierte Serviceinstrument bietet Ihnen umfassende Informationen zu den Arzneimitteln im Grünen und Gelben Bereich des Erstattungskodex. Darüber hinaus erhalten Sie durch das integrierte Ökotool bei Eingabe eines Produktnamens oder Wirkstoffes eine Übersicht über therapeutische Alternativen im Erstattungskodex und eine Darstellung der Preise innerhalb der Vergleichsgruppe wobei die Listenpreise angezeigt werden. Für die Reihung der Produkte wird – sollte für eine Arzneispezialität ein Preismodell vereinbart sein – der effektive Preis herangezogen.
Ökotool Heilmittel
Wir weisen darauf hin, dass ausschließlich der im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) amtlich verlautbarte Erstattungskodex rechtlich verbindlich ist.
Die letztendliche Entscheidung, welche Arzneispezialitäten im konkreten Einzelfall therapeutisch geeignet sind, obliegt der verschreibenden Ärztin bzw. dem verschreibenden Arzt.
- Allgemeine Informationen
Dieses Informationstool bietet Ihnen nach Eingabe eines Produktnamens oder Wirkstoffes (jeweils mindestens vier Zeichen) eine Übersicht über therapeutische Alternativen, sofern solche im Erstattungskodex vorhanden sind.
- Zuständige Stelle
Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Verfahrensablauf
Sie haben die Auswahl zwischen zwei Suchoptionen:
- Suche nach Arzneispezialitäten
- Suche nach Wirkstoff
- Suche nach Arzneispezialitäten
Geben Sie hier mindestens die ersten vier Buchstaben des Namens der gesuchten Arzneispezialität ein.
In der Trefferliste erscheinen alle Präparate des Grünen und Gelben Bereiches des aktuellen Erstattungskodex, die mit dieser Buchstabenkombination beginnen - alle Stärken und Packungsgrößen werden aufgelistet.
Möchten Sie gleich zu den Detailinformationen der ausgewählten Arzneispezialität gelangen, klicken Sie auf das Informationssymbol links neben dem Namen.
Wenn Sie Vergleichsprodukte suchen wollen, klicken Sie auf das gesuchte Arzneimittel; falls es vergleichbare Präparate gibt, öffnen sich ein bzw. zwei neue Fenster:Im linken Fenster werden alle Arzneispezialitäten, die den gleichen Wirkstoff in der gleichen Stärke beinhalten bzw. die gleiche Wirkstoffzusammensetzung aufweisen (ATC-Code Ebene 5) und vergleichbare Packungsgrößen haben, angezeigt. Die Listung erfolgt aufsteigend nach Kassenpreis pro Einheit, sollte für einzelne Arzneispezialitäten ein Preismodell vereinbart sein, wird für diese der effektive Preis pro Einheit für die Reihung herangezogen.
Unterlegt sind jene Produkte, die sich aufgrund des Herstellungsprozesses geringfügig unterscheiden.
Im rechten Fenster werden - falls vorhanden - alle Arzneispezialitäten mit einem vergleichbaren Wirkstoff bzw. einer vergleichbaren Wirkstoffkombination (ATC-Code Ebene 4) aufgelistet - daher wird auch die Stärkeangabe in vielen Fällen eine andere als beim Ausgangspräparat sein. Die Vergleiche beruhen dabei auf der von der Heilmittel-Evaluierungskommission festgesetzten Vergleichsbasis.
Auch hier erfolgt die Reihung nach den oben beschriebenen Kriterien, wobei sich die Auflistung nach der Preisangabe über beide Fenster erstreckt.
Für beide Auflistungen gilt: Sind mehrere Arzneimittel ökonomisch gleichwertig, erfolgt die Reihung der Gleichpreisigen alphabetisch, sie erhalten die gleiche Platzierung.
Um nähere Informationen zu Ihrem gesuchten Präparat zu erhalten, klicken Sie bitte auf das Informationssymbol links neben dem Namen.- Suche nach Wirkstoffen
Geben Sie hier mindestens vier Buchstaben des Wirkstoffnamens ein, in der Trefferliste erscheinen alle Wirkstoffe, die diese Buchstabenkombination enthalten.
Die Buchstaben-Zahlen-Kombination neben dem Wirkstoffnamen gibt den sogenannten ATC-Code Ebene der WHO an.
Wenn Sie den gewünschten Wirkstoff durch Anklicken in der Trefferliste wählen, erscheinen alle Arzneispezialitäten die diesen Wirkstoff beinhalten (sowohl Mono- als auch Kombinationspräparate).
Möchten Sie gleich zu den Detailinformationen des ausgewählten Arzneimittels gelangen, klicken Sie auf das Informationssymbol links neben dem Namen.
Wenn Sie Vergleichsprodukte suchen wollen, klicken Sie auf die gesuchte Arzneispezialität; falls es vergleichbare Präparate gibt, öffnen sich ein bzw. zwei neue Fenster:
Im linken Fenster werden alle Arzneispezialitäten die den gleichen Wirkstoff in der gleichen Stärke beinhalten bzw. die gleiche Wirkstoffzusammensetzung aufweisen (ATC-Code Ebene 5) und vergleichbare Packungsgrößen haben, angezeigt. Die Listung erfolgt aufsteigend nach Kassenpreis pro Einheit. Unterlegt sind jene Produkte, die sich aufgrund des Herstellungsprozesses geringfügig unterscheiden.
Im rechten Fenster werden - falls vorhanden - alle Arzneispezialitäten mit einem vergleichbaren Wirkstoff bzw. einer vergleichbaren Wirkstoffkombination (ATC-Code Ebene 4) aufgelistet - daher wird auch die Stärkeangabe in vielen Fällen eine andere als beim Ausgangspräparat sein. Die Vergleiche beruhen dabei auf der von der Heilmittel-Evaluierungskommission festgesetzten Vergleichsbasis.
Auch hier erfolgt die Listung aufsteigend nach Kassenpreis pro Einheit, wobei sich die Auflistung nach der Preisangabe über beide Fenster erstreckt.
Für beide Auflistungen gilt: Haben mehrere Arzneimittel den gleichen Kassenpreis pro Einheit, erfolgt die Anführung der Gleichpreisigen alphabetisch; beide erhalten die selbe Platzierung.
Um nähere Informationen zu Ihrem gesuchten Präparat zu erhalten, klicken Sie bitte auf das Informationssymbol links neben dem Namen.- Suche nach ATC-Code Ebene
Geben Sie hier mindestens den ersten Buchstaben des ATC-Codes ein; in der Trefferliste werden alle ATC-Codes der nächsttieferen Ebene, die mit diesem Buchstaben bzw. diesem Code beginnen, angezeigt.
Falls es auf dieser Ebene des ATC-Codes Arzneispezialitäten im Grünen und/oder Gelben Bereich des Erstattungskodex gibt, sind diese Codes unterlegt und die Anzahl der Arzneimittel wird hinter der Bezeichnung des ATC-Codes in Klammer angeführt. Durch Anklicken des ATC-Codes werden jene in der Trefferliste angezeigt - alle Stärken und Packungsgrößen werden aufgelistet.
Falls Sie auf dieser Ebene keine Arzneispezialität suchen wollen, können Sie durch Anklicken des kleinen Pfeils rechts neben dem ATC-Code eine Ebene tiefer gelangen, wo ebenfalls jene ATC-Codes unterlegt sind, für die es auf dieser Ebene Arzneispezialitäten in Grünen und/oder Gelben Bereich des Erstattungskodex gibt.
Auch hier können Sie durch Anklicken des ATC-Codes zur Auflistung der Arzneispezialitäten gelangen - alle Stärken und Packungsgrößen werden aufgelistet – oder aber durch Betätigen des kleinen Pfeils rechts neben dem ATC-Code eine Ebene tiefer gelangen. Dies funktioniert solange, bis Sie jene Ebene erreichen, die bereits einen ATC-Code der Ebene 5 darstellt bzw. von der WHO noch nicht weiter ausdifferenziert wurde.
Um in die nächst höhere Ebene zu wechseln, klicken Sie den Pfeil in der obersten Zeile der Trefferliste an.
Es sind in jedem Fall nur jene ATC-Codes unterlegt, für die es im Grünen und/oder Gelben Bereich des Erstattungskodex Arzneispezialitäten gibt.
Sobald Sie die gewünschte Arzneispezialität gefunden haben, können Sie gleich zu den Detailinformationen der ausgewählten Arzneispezialität gelangen, indem Sie auf das Informationssymbol links neben dem Namen klicken.
Wenn Sie Vergleichsprodukte suchen wollen, klicken Sie auf das gesuchte Arzneimittel; falls es vergleichbare Präparate gibt, öffnen sich ein bzw. zwei neue Fenster:
Im linken Fenster werden alle Arzneispezialitäten, die den gleichen Wirkstoff in der gleichen Stärke beinhalten bzw. die gleiche Wirkstoffzusammensetzung aufweisen (ATC-Code Ebene 5) und vergleichbare Packungsgrößen haben, angezeigt. Die Listung erfolgt aufsteigend nach Kassenpreis pro Einheit, sollte für einzelne Arzneispezialitäten ein Preismodell vereinbart sein, wird der effektive Preis pro Einheit für die Reihung herangezogen (Mouse over: „Eine Arzneimittelpackung besteht aus ein oder mehreren Einheiten (z.B. Stück) einer Arzneiform (z.B. Tabletten)“).
- Erforderliche Unterlagen
Für die Benutzung dieses Online-Services müssen keine Unterlagen übermittelt werden.
- Kosten
Bei Benutzung dieses Online-Services fallen für Sie keine Gebühren an.
- Fragen und Antworten
- Erläuterungen zu den einzelnen Abkürzungen auf Ökoseite
Bezeichnung: Gibt den Namen der Arzneispezialität an.
Pkg: Gibt die Packungsgröße (Anzahl der Einheiten) an (z.B. 60 St.)
OP: Gibt an, wieviele Packungen dieser Spezialität maximal pro Rezept abgegeben werden dürfen.
B: Gibt an, ob es sich um ein Arzneimittel aus dem Grünen oder Gelben Bereich handelt; nähere Erklärungen erhalten Sie, wenn sie mit der Maus über das Kürzel „B“ fahren.
Kass: Die Erstattung mancher Arzneimittel aus dem Grünen Bereich ist an die Einhaltung diverser Kassenzeichen gebunden; nähere Erklärungen erhalten Sie, wenn Sie mit der Maus über das Kürzel „Kass“ fahren.
KVP: Kassenverkaufspreis in Euro ohne Umsatzsteuer
KVP/E: Kassenverkaufspreis pro Einheit (z.B. Tablette) in Euro, kaufmännisch gerundet auf Cent, ohne Umsatzsteuer
Rg: Rang im Preisvergleich; aufsteigend nach KVP/E, bei Vorhandensein eines Preismodells wird der effektive Preis/E für die Reihung herangezogen
PM: Arzneispezialitäten, für die eine Vereinbarung über ein Preismodell mit dem vertriebsberechtigten Unternehmen vorliegt.- Erläuterungen zu den einzelnen Abkürzungen auf der Präparate-Detailseite
Box-Kennzeichen: Es gibt im Erstattungskodex einen Grünen und Gelben Bereich; alle ordnungsgemäß verschriebenen Präparate aus dem Grünen Bereich sind, falls keine Kassenzeichen (IND, etc. siehe unten) angegeben sind, frei verschreibbar.
Präparate aus dem Gelben Bereich unterliegen der chef- und kontrollärztlichen Bewilligung (RE1) bzw. kann diese bei ausreichender Dokumentation des verschreibenden Arztes durch eine nachfolgende Kontrolle (RE2) ersetzt werden.
Kassenzeichen: Die Erstattung mancher Arzneimittel aus dem Grünen Bereich ist an die Einhaltung diverser Kassenzeichen gebunden.
Falls ein solcher Fall vorliegt, finden Sie hier die Erklärung zu den einzelnen Kassenzeichen:
- F2J: Die Arzneispezialität ist nur für die Behandlung von Kindern bis zum vollendeten 2. Lebensjahr in den Grünen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Für Verordnungen außerhalb der angegebenen Altersbeschränkung ist die Arzneispezialität wie eine Arzneispezialität des Gelben Bereichs des Erstattungskodex zu behandeln, wobei, wenn die Notwendigkeit für die Verordnung einer kleinkindergerechten Therapie oder Dosierung entsprechend den Bestimmungen der Heilmittel-Bewilligungs- und Kontroll-Verordnung und den Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise dokumentiert wird, die vorherige ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes durch eine nachfolgende Kontrolle der Einhaltung der bestimmten Verwendung ersetzt werden kann.
- F6J: Die Arzneispezialität ist nur für die Behandlung von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr in den Grünen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Für Verordnungen außerhalb der angegebenen Altersbeschränkung ist die Arzneispezialität wie eine Arzneispezialität des Gelben Bereichs des Erstattungskodex zu behandeln, wobei, wenn die Notwendigkeit für die Verordnung einer kindergerechten Therapie oder Dosierung entsprechend den Bestimmungen der Heilmittel-Bewilligungs- und Kontroll-Verordnung und den Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise dokumentiert wird, die vorherige ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes durch eine nachfolgende Kontrolle der Einhaltung der bestimmten Verwendung ersetzt werden kann.
- F14: Die Arzneispezialität ist nur für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in den Grünen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Für Verordnungen außerhalb der angegebenen Altersbeschränkung ist die Arzneispezialität wie eine Arzneispezialität des Gelben Bereichs des Erstattungskodex zu behandeln, wobei, wenn die Notwendigkeit für die Verordnung einer kindergerechten Zubereitung (z.B.: Saft) oder Dosierung entsprechend den Bestimmungen der Heilmittel-Bewilligungs- und Kontroll-Verordnung und den Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise dokumentiert wird, die vorherige ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes durch eine nachfolgende Kontrolle der Einhaltung der bestimmten Verwendung ersetzt werden kann.
- IND: Die Arzneispezialität ist nur für die angegebenen Voraussetzungen in den jeweiligen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Das Vorliegen der angegebenen Voraussetzungen muss vom verordnenden Arzt/von der verordnenden Ärztin durch den Vermerk IND am Rezept bestätigt werden. Für Verordnungen außerhalb der angegebenen Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen.
Bei folgenden Facharztkennzeichen kann bei gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch den angegebenen Facharzt/die angegebene Fachärztin die Verordnung auch durch einen Arzt/eine Ärztin für Allgemeinmedizin erfolgen:
- A: Facharzt/Fachärztin für Lungenkrankheiten
- Au: Facharzt/Fachärztin für Augenkrankheiten
- D: Facharzt/Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- F: Facharzt/Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- K: Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde
- L: Facharzt/Fachärztin für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
- N: Facharzt/Fachärztin für Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie
- P: Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie
- R: Facharzt/Fachärztin für Radiologie
- U: Facharzt/Fachärztin für Urologie
Es sind auch Kombinationen zwischen den verschiedenen Facharztkennzeichen möglich (z.B. FD).- DSX (steht für die Facharztkennzeichen A, D, K, L): Desensibilisierungsprodukt; frei verschreibbar durch Facharzt/Fachärztin für Lungenkrankheiten, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Kinderheilkunde und Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
Falls es sich um ein Präparat aus dem Gelben Bereich handelt, scheint eines von den beiden folgenden Kassenzeichen auf:
- RE1: Die Arzneispezialitäten dürfen erst nach Vorliegen der ärztlichen Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes abgegeben werden. Für die Erteilung der ärztlichen Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes sind die angegebenen bestimmten Voraussetzungen maßgeblich.
- RE2: Bei diesen Arzneispezialitäten kann die sonst notwendige ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes durch eine nachfolgende Kontrolle der Einhaltung der bestimmten Verwendungen ersetzt werden, wenn die angegebenen bestimmten Verwendungen vorliegen und eine den Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen entsprechende Dokumentation angefertigt wurde.
Packungsgröße: Gibt die Anzahl der Einheiten (Stückanzahl) pro Packung an.
Abgebbare Originalpackung: Gibt an, wie viele Packungen dieser Spezialität maximal pro Rezept abgegeben werden dürfen.
Kassenverkaufspreis: Kassenpreis ohne Umsatzsteuer
Teilbarkeit: Gibt an, in wie viele Teile z.B. eine Tablette zerteilt werden darf.
Langzeitbewilligung: Eine Langzeitbewilligung ist für die als Nummer angegebenen Monate möglich (z.B. L3 --> Langzeitbewilligung für 3 Monate möglich, L4 --> Langzeitbewilligung für 4 Monate möglich).
SG: Gibt an, ob es sich um eine Arzneispezialität, welche ohne Einschränkung den strengen Abgabebestimmungen für Suchtgifte unterliegt, handelt.
PV: Gibt an, ob es sich um psychotrope Stoffe, deren Verschreibung nur auf Suchtgiftrezept gemäß § 10 Abs. 3 Psychotropenverordnung zu erfolgen hat, handelt.
Wirkstoffbezeichnung: Gibt den Namen des Wirkstoffes bzw. der Wirkstoffkombination an.
ATC-Code: Gibt die anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation des Wirkstoffes der WHO (Weltgesundheitsorganisation, World Health Organization) an; nähere Erklärungen erhalten Sie, wenn Sie „ATC-Code“ anklicken.
Indikationstext/Regeltext:
- Indikationstext:
Falls die Erstattung eines Arzneimittels aus dem Grünen Bereich an das Vorliegen einer bestimmten Indikation gebunden ist (durch ein IND beim Kassenzeichen angezeigt), wird hier anhand des Indikationstextes erläutert, um welche es sich handelt. - Regeltext:
Für Arzneimittel aus dem Gelben Bereich gilt: Hier wird der Regeltext (siehe Kassenzeichen RE1/RE2), an dessen Einhaltung eine eventuelle Bewilligung gebunden ist, angeführt.
Weitere Hinweise: Zur besseren Vergleichbarkeit bzw. Erläuterung können unter diesem Punkt noch weitere Hinweise angeführt werden.
PM: Arzneispezialitäten, für die eine Vereinbarung über ein Preismodell mit dem vertriebsberechtigten Unternehmen vorliegt.- ATC-Code-Erklärung
In den einzelnen Bereichen des Erstattungskodex sind die Arzneispezialitäten gemäß § 31 Abs. 3 Z 12 ASVG nach dem anatomisch-therapeutisch-chemischen Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation (ATC-Code) geordnet.
In der ATC-Klassifikation werden Wirkstoffe entsprechend dem Organ oder Organsystem, auf das sie einwirken, und nach ihren chemischen,
pharmakologischen und therapeutischen Eigenschaften in Gruppen eingeteilt. Es handelt sich dabei lediglich um ein Klassifikationssystem und um keine Empfehlung oder Beurteilung von Wirkstoffen oder Arzneimitteln.
Die Verwendung des ATC-Systems wurde erstmals 1981 von der WHO für internationale Untersuchungen zum Arzneimittelverbrauch empfohlen. Seit 1982 wird das ATC-System vom WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology in Oslo als zentraler Koordinationsstelle weiterentwickelt und überarbeitet. Einmal pro Jahr wird ein Update veröffentlicht.
Auf Basis der ATC-Klassifikation ist es möglich, Vergleiche nationaler und internationaler Arzneimittelverbrauchsstatistiken anzustellen. ATC-Codes werden auch in anderen Bereichen, z. B. im Austria Codex angewendet. Der Aufbau des siebenstelligen ATC-Codes erfolgt in Form von fünf Stufen: Die erste Stufe gibt an, welcher der 14 anatomischen Hauptgruppen ein Arzneimittel angehört, und wird als Buchstabe wiedergegeben:- A: Alimentäres System
- B: Blut und blutbildende Organe
- C: Cardiovaskuläres System
- D: Dermatika
- G: Urogenitalsystem und Sexualhormone
- H: Hormonpräparate, systemisch, exklusive Sexualhormon und Insulin
- J: Antiinfektiva zur systemischen Anwendung
- L: Antineoplastische und immunmodulierende Mittel
- M: Muskel- und Skelettsystem
- N: Nervensystem
- P: Antiparasitäres System, Insektizide und Repellentien
- R: Respirationstrakt
- S: Sinnesorgane
- V: Varia
Die zweite Stufe besteht aus zwei Ziffern und gibt die therapeutische Untergruppe an. In der dritten Stufe wird die pharmakologische Untergruppe als Buchstabe angegeben und in der vierten die chemische Untergruppe, ebenfalls als Buchstabe. Die fünfte Stufe besteht wiederum aus zwei Ziffern und steht für den chemischen Wirkstoff.
Beispiel:
1. Ebene - anatomische Hauptgruppe: A -> Alimentäres System und Stoffwechsel
2. Ebene - therapeutische Untergruppe: A10 -> Antidiabetika
3. Ebene - pharmakologische Untergruppe: A10B -> Orale Antidiabetika
4. Ebene - chemische Untergruppe: A10BA -> Biguanide
5. Ebene - chemische Substanz: A10BA02 -> Metformin
Arzneistoffe werden vorwiegend als INN (International Non-proprietary Name) angegeben.
Für pharmazeutische Zubereitungen wird, sofern die Zusammensetzung gleich und die Darreichungsform vergleichbar sind, derselbe ATC-Code vergeben.
Sämtliche Metformin-Monopräparate erhalten somit den ATC-Code A10BA02.
Sowohl Erstanbieter- als auch Nachfolgepräparate eines Wirkstoffes erhalten denselben ATC-Code und sind im Erstattungskodex untereinander angeführt. Dies verschafft im Vergleich zum bisherigen Heilmittelverzeichnis den Vorteil, dass alle Präparate mit selbem Wirkstoff auf einen Blick erkennbar sind.
Für Arzneistoffe mit verschiedenen Anwendungsgebieten oder Anwendungsformen (z. B. topisch und systemisch) werden hingegen verschiedene ATC-Codes vergeben.