Mit dem elektronischen Kommunikationsservice (eKOS) schicken Ärztinnen und Ärzte bzw. andere Anbieter von Gesundheitsleistungen Zuweisungen zu bestimmten Untersuchungen direkt an die jeweilige Krankenversicherung.
Elektronische Zuweisung mit eKOS
eKOS
Das elektronische Kommunikationsservice eKOS der Sozialversicherung unterstützt Ärztinnen und Ärzte bzw. anderer Verordner und Erbringer von Gesundheitsleistungen beim gesamten Administrationsprozess. Dieser reicht von der Zuweisungserstellung bis zur Erbringung der Leistung und, je nach System, auch bis zur Leistungsabrechnung. Ziel ist es, längerfristig alle Formulare auf Papier abzulösen. Mit eKOS laufen Anträge elektronisch und die Patientinnen und Patienten müssen sich nicht mehr selbst um die Bewilligung einer Leistung kümmern. Sie erhalten auf Wunsch eine Verständigung per SMS oder E-Mail über den Status des Antrags.
- Wie kann ich eKOS nutzen?
Ihr Softwareanbieter richtet eKOS in Ihrer Ordinations-IT ein und Sie können direkt in Ihrer gewohnten Umgebung arbeiten. Alternativ können Sie eKOS über das e-card-System mit den zur Verfügung stehenden Webmasken nutzen.
- Für welche Untersuchungen ist eine elektronische Zuweisung mit eKOS möglich?
Derzeit ist eKOS bei folgenden Untersuchungen möglich:
- Computertomographie (CT)
- Magnetresonanztomographie (MRT)
- nuklearmedizinische und humangenetische Untersuchungen
- klinisch-psychologische Diagnostik
- Knochendichtemessungen
- Röntgen-Therapie
- Röntgen-Untersuchungen
- Sonographie-Ultraschall
An Erweiterungen für zusätzliche Untersuchungen wird gearbeitet.
- Mehr Informationen zu eKOS
Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Dachverband der Sozialversicherungsträger unter sozialversicherung.at/ekos.
Weiterführende Links für die folgenden Zielgruppen finden Sie hier:
- Vertragsärztinnen und Vertragsärzte
- Institute
- Klinisch-psychologische Diagnostik
- Krankenanstalten
- Wahlärztinnen und Wahlärzte
Häufige Fragen auf sozialversicherung.at/ekos
- Vorteile der elektronischen Zuweisung mit eKOS
- Ärztinnen und Ärzte
- Sie erhalten eine automatische Information aus eKOS, ob eine Zuweisung bewilligungspflichtig ist oder nicht. Besteht eine Bewilligungspflicht, wird die e-Zuweisung automatisch dem zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt.
- Sie nutzen harmonisierte Eingabemasken - unabhängig vom zuständigen Sozialversicherungsträger.
- Patientinnen und Patienten
- ÖGK-Versicherte ersparen sich den Weg zu Ihrer Krankenkasse für den „Bewilligungsstempel“. Die Ärztin / der Arzt schickt den Antrag elektronisch weiter. Eine Bewilligung erfolgt ebenfalls elektronisch.
- Patientinnen und Patienten müssen die schriftliche Zuweisung nicht mehr mit sich führen. Es genügen die Sozialversicherungsnummer und der elektronische Antragscode.
- Institute
- Sie erhalten leserliche, formal geprüfte und klare Informationen, einen unmissverständlichen Bewilligungsstatus und profitieren von einer verbesserten Datenqualität.
- Sie können Leerlaufzeiten durch die Terminreservierungsfunktion vermeiden bzw. reduzieren.
Links
- eKOS
Informationen zum elektronischen Kommunikationsservice eKOS