Leistungen
Zahnpass
Kinder im Alter zwischen 5 und 14 Jahren, die ein erhöhtes Kariesrisiko aufweisen,
erhalten bei einem Zahnarzt / einer Zahnärztin oder in einem Zahngesundheitszentrum einen Zahnpass.
Bitte fragen Sie vorab Ihren Zahnarzt / Ihre Zahnärztin, ob es eine Beteiligung beim Projekt Zahnpass gibt. Die „Zahnarztliste“ finden Sie auf der ÖGK-Homepage, mehr… (Excel, 31 KB) Der Zahnpass enthält:
- Gutscheine im Wert von EUR 800 für spezielle Zahnbehandlungen des Kindes
- viele Informationen zur Zahngesundheit von A bis Z
- Terminplan für Zahnarzttermine
- Zahnstatus des Kindes (vom Zahnarzt ausgefüllt)
- Zielgruppe: Kinder zwischen dem 5. und 14. Geburtstag
- Kontakt: Zahnarzt / Zahnärztin oder Zahngesundheitszentren der ÖGK z.B. KIDZ
Die Ausgabe des Zahnpasses und die Einlösung der Gutscheine ist vom 5. Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres möglich. Ab dem 14. Geburtstag + einen Tag verfällt der Zahnpass bzw. dürfen die Gutscheine nicht mehr verwendet werden.
Zahnspange: Gratis-Mundhygiene
Die Mundhygiene ist keine Kassenleistung und privat zu bezahlen. In bestimmten Fällen übernimmt jedoch die Österreichische Gesundheitskasse die Kosten:
- Kinder und Jugendliche vom 10. bis zum 18. Lebensjahr: einmal jährlich
- Kinder und Jugendliche mit festsitzender Zahnspange: zweimal jährlich mit einem Abstand von mindestens sechs Monaten.
- Wenden Sie sich an Vertragszahnärzte / Vertragszahnärztinnen oder an eines der Zahngesundheitszentren der ÖGK.
Zahnspangen
Zahnspangen sind zwar nicht Teil des Kinderzahnpakets, werden aber für Kinder von 10 bis 14 Jahren stark nachgefragt – vor allem, wenn es um die „Gratis-Zahnspange“ geht.