„1 x 1“: Das Einmaleins der Ersten Hilfe
- Ist Ihr Kind bei Bewusstsein? Sprechen Sie es laut an und berühren Sie es leicht. Bleibt eine Reaktion aus: Rufen Sie nach Hilfe! Bleiben Sie bei Ihrem Kind und bitten Sie nach Möglichkeit jemanden darum, den Notruf 144 (Rettung) zu verständigen.
- Atmet Ihr Kind? Wenn Sie innerhalb von zehn Sekunden Atemgeräusche oder ein Heben und Senken des Brustkorbs wahrnehmen, bringen Sie das Kind in die stabile Seitenlage. Falls noch nicht erledigt, rufen Sie die Rettung. Überwachen Sie nun die Atmung des Kindes, bis die Fachkräfte eintreffen.
- Ihr Kind atmet nicht mehr? Starten Sie die Wiederbelebung durch 30 Herzdruckmassage und 2 Beatmung. Alarmieren Sie nach einer Minute den Notruf, fahren Sie dann mit der Reanimation des Kindes fort.
Frischen Sie rechtzeitig Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse auf! Es gibt spezielle Kindernotfall-Kurse für Eltern von Babys und Kleinkindern, z. B. beim Roten Kreuz und beim Samariterbund.
Stürze und Stöße auf den Kopf
Beobachten Sie Ihr Kind. Reagiert es in den Stunden nach dem Unfall mit folgenden Anzeichen, rufen Sie den Notarzt:
- Drei- bis viermaliges Erbrechen
- Anhaltendes Weinen und Wimmern bzw. Klagen über starke Kopfschmerzen
- Müdigkeit, schweres Wecken, verwaschene Sprache, Charakteränderung
- Trinkunlust, fehlendes „Babyplappern“ bei Säuglingen
- Krampfanfälle
- Bewusstlosigkeit
- Veränderte Pupillen
Verschlucken und Ersticken
- Wenn sich Ihr Kind an etwas verschluckt hat, bringen Sie es in aufrechte Sitzposition und beruhigen es.
- Alarmieren Sie auf jeden Fall den Notarzt, wenn es den Gegenstand nicht aushusten kann.
- Ist die Atmung eingeschränkt, legen Sie Ihr Kind in Kopftieflage über den Schoß.
- Klopfen Sie fünfmal mit der flachen Hand auf den Rücken zwischen den Schulterblättern. Zeigt das keine Wirkung wenden Sie den Heimlich-Handgriff an (ab vollendetem 1. Lebensjahr). Den Heimlich-Handgriff lernen Sie in jedem Erste-Hilfe-Kurs.
- Verliert das Kind das Bewusstsein, führen Sie das 1 x 1 der Ersten Hilfe durch.
Verbrennungen und Verbrühungen
Bei Verbrennungen 1. und 2. Grades treten Röte, Blasenbildung und Schmerzen
auf. Verbrennungen 3. und 4. Grades schädigen das Gewebe unwiderruflich.
- Kühlen Sie die betroffene Haut sofort mit handwarmem (!) Wasser für zehn bis 15 Minuten.
- Verwenden Sie keine „Hausmittel“ wie Öle oder Salben!
- Decken Sie die Wunden mit einem sterilen Brandtuch ab. Für Kleinkinder sind Verbrennungen 2. Grades bereits lebensbedrohlich, wenn 5 – 10 Prozent der Körperoberfläche betroffen sind. Rufen Sie in diesem Fall immer den Notarzt!
Vergiftung
Bei einer Vergiftung hängt es vom Gift ab, welche Maßnahme die Richtige ist.
- Keinesfalls sollten Sie Ihr Kind zum Erbrechen bringen, das kann den Schaden sogar verschlimmern.
- Rufen Sie die Vergiftungszentrale an. Telefon: 01 406 43 43.
- Hat Ihr Kind das Bewusstsein verloren, führen Sie das 1 x 1 der Ersten Hilfe durch!
Unter Wasser
Wenn Ihr Kind kurzzeitig unter Wasser geraten ist, retten Sie es unter Berücksichtigung der eigenen Sicherheit und führen Sie das 1 x 1 der Ersten Hilfe durch.
"Unfallfrei mit Alex"