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Gütesiegel "Gesunde Schule OÖ"

Das Gütesiegel können Schulen aller Typen in Oberösterreich erwerben, die schulische Gesundheitsförderung nachhaltig verankern und bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Diese dürfen dann die Bezeichnung „Gesunde Schule OÖ“ offiziell führen. Wir begleiten Schulen auf ihrem Weg zum Gütesiegel.


Qualitätskriterien 

  • Verhalten & Verhältnisse (Ganzheitlichkeit)
  • Partizipation & Empowerment
  • Teamarbeit & Vernetzung
  • Strukturierte Herangehensweise und Projektmanagement
  • Nachhaltigkeit & Implementierung
  • Dokumentation & Öffentlichkeitsarbeit
  • Soziale Aspekte & Gender

 

Mehr Informationen zu den Qualitätskriterien ... (PDF, 402 KB)  

Antragstellung und Befristung 

  • Wenn Ihre Schule Interesse am Gütesiegel hat, wenden Sie sich an guetesiegel-14@oegk.at. Hier erhalten Sie  mehr Informationen.
  • Das Ansuchen selbst stellen Sie dann bei der ÖGK in Oberösterreich. Mehr Informationen, darunter das Antragsformular und Checklisten, finden Sie rechts unter "Formulare" und "Downloads".
  • Entscheidend für das Gütesiegel ist die Begutachtung durch eine Fachjury.
  • Das Gütesiegel wird für drei Jahre zuerkannt. Für eine Verlängerung muss die Schule nachweisen, dass die schulische Gesundheitsförderung nach wie vor aufrecht ist.
  • Für das Gütesiegel relevante Schwerpunktbereiche sind Bewegung, Ernährung, psychosoziale Gesundheit, Suchtprävention, Rahmenbedingungen in der Schule und Gesundheit für Lehrkräfte. Die Maßnahmen sollen sich an alle Mitglieder der Schulgemeinschaft richten. Es wird empfohlen, möglichst in allen Bereichen Maßnahmen umzusetzen. 

Wer steckt hinter dem Gütesiegel Gesunde Schule OÖ? 

Das Gütesiegel Gesunde Schule OÖ ist eine Initiative der ÖGK in Oberösterreich, des Landes OÖ und der Bildungsdirektion OÖ.

Unterstützung durch die ÖGK 

Die Servicestelle gesunde Schule der ÖGK unterstützt Schulen gerne bei Fragen zur schulischen Gesundheitsförderung. Zusätzlich bieten wir Ihrer Schule auf dem Weg zum Gütesiegel eine dreijährige Prozessbegleitung an. 

Zuletzt aktualisiert am 10. Februar 2025