Mit der e-card prüft Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt, ob Sie krankenversichert sind. Die e-card ist somit der Schlüssel, um medizinische Leistungen in Österreich beziehen zu können.
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Die e-card ist ein wichtiges elektronisches Dokument, das fast alle in Österreich krankenversicherten Personen erhalten. Bitte bringen Sie die e-card zu jeder Behandlung mit.
Auf der Rückseite der e-card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Mit dieser erhalten Sie in den meisten europäischen Ländern medizinische Leistungen.
Mehr Informationen zur EKVK.
Haben Sie schon Ihre e-card mit Foto?
Bis 31.12.2023 werden alle alten e-cards gegen neue e-cards mit Foto ausgetauscht, wenn keine Ausnahme zutrifft.
Hier finden Sie Informationen zur e-card mit Foto und Gültigkeitsdauer
- Wer erhält eine e-card?
Mit wenigen Ausnahmen erhalten alle bei der ÖGK versicherten und mitversicherten Personen mit Wohnsitz in Österreich eine e-card.
Auch Neugeborene erhalten automatisch eine e-card ausgestellt, diese wird per Post zugeschickt.
Sollten Sie nach einigen Wochen noch keine e-card für Ihr Baby erhalten haben, schicken, faxen oder mailen Sie uns bitte eine Kopie der Geburtsurkunde. Damit werden wir die Ausstellung veranlassen.
Bei Inlandsadressen wird die e-card automatisch an die gemeldete Adresse gesendet. Bei Auslandsadressen wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Kundenservicestelle.
- Ihre Daten auf der e-card
Auf der Vorderseite der e-card sind folgende persönliche Daten aufgedruckt:
- Name
- Titel
- Sozialversicherungsnummer
- Kartenfolgenummer
- Symbol für Near Field Communication (NFC)
- Buchstaben "SV" für Sozialversicherung in Blindenschrift
- Telefonnummern der e-card Serviceline und der Telefonischen Gesundheitsberatung
- Foto (ausgenommen gesetzliche Ausnahmen)
Diese Daten sowie das Geschlecht und das Geburtsdatum sind zusätzlich auf der e-card am Chip gespeichert.
Hier erfahren Sie mehr zu Ihrer Sozialversicherungsnummer.
Bitte melden Sie uns Änderungen Ihrer persönlichen Daten. Als Nachweis benötigen wir eine Kopie des jeweiligen Personaldokumentes (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Urkunde über Verleihung des akademischen Grades oder Titels).
Einen Dienstgeber- oder Versicherungswechsel müssen Sie uns nicht mitteilen. Die e-card wird in diesen Fällen nicht ausgetauscht.
Hier finden Sie mehr zum Thema „Änderung persönlicher Daten“.
Persönliche medizinische Daten sind nicht auf der e-card gespeichert.
Bestimmte Daten können beim Einlesen der e-card in der Arztordination bzw. in der Behandlungsstelle über gesicherte Datenleitungen abgerufen werden zum Beispiel eine Rezeptgebührenbefreiung oder Daten aus der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA).
- Foto auf der e-card
Bis 31.12.2023 werden alle alten e-cards gegen neue e-cards mit Foto ausgetauscht, wenn keine Ausnahme zutrifft.
Hier finden Sie Informationen über Ausnahmefälle, wo die e-card auch ohne Foto gültig bleibt
Rund 85 Prozent aller Karteninhaberinnen und Karteninhaber bekommen automatisch eine neue e‑card mit Foto, ohne etwas dafür tun zu müssen. Die Sozialversicherung erhält die Fotos aus bestehenden Registern, sofern ein Foto vorhanden ist (zum Beispiel Reisepass, Führerschein).
Personen, von denen kein Foto gespeichert ist, müssen ein aktuelles Foto (Passbild-Standard) zu einer Registrierungsstelle bringen. Beachten Sie hierbei die Übergangsfristen zur Einreichung Ihres Fotos. Nähere Informationen finden Sie in den Häufigen Fragen zum Foto auf der e-card.
Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft können die Fotoregistrierung auch in einer Kundenservicestelle der ÖGK machen. Für ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erfolgt die Registrierung über die Landespolizeidirektionen.
Mehr Informationen sowie die Überprüfung, ob bereits ein Foto vorhanden ist, finden Sie unter chipkarte.at/foto.
Sie können auch online einen Beratungstermin vereinbaren.
- Kosten
Für die e-card ist von den Versicherten einmal jährlich im Voraus ein Service-Entgelt zu bezahlen.
Das Service-Entgelt wird vom Dienstgeber, vom Arbeitsmarktservice oder von der ÖGK eingehoben.
Manche Personengruppen (etwa mitversicherte Angehörige, Pensionistinnen und Pensionisten) müssen kein Service-Entgelt bezahlen (siehe „häufige Fragen“).
Für 2024 beträgt das Service-Entgelt EUR 13,35 (wurde im November 2023 eingehoben).
Rückerstattung Service-Entgelt
Wenn das Service-Entgelt mehrfach eingehoben wurde weil Sie bei mehreren Dienstgebern beschäftigt sind, können Sie eine Rückerstattung des Service-Entgelts beantragen.
- Verlust/Diebstahl/Beschädigung
Melden Sie den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung Ihrer e-card möglichst rasch. Eine polizeiliche Diebstahlsanzeige ist nicht notwendig.
Sie haben dazu folgende Möglichkeiten:
- e-card Servicecenter unter der Nummer +43 50 124 33 11
- Formular e-card Bestellung
- Kundenservice der ÖGK
Die alte Karte wird gesperrt. Die neue Karte wird innerhalb weniger Tage zugestellt. Ist während dieser Zeit ein Arztbesuch erforderlich, kann Sie die Ärztin bzw. der Arzt trotzdem behandeln. Wichtig ist, dass Sie Ihre Versicherungsnummer wissen. Die e-card muss jedenfalls nachgebracht werden.
Eine neuerliche Ausstellung einer e-card ist grundsätzlich kostenlos.
- Häufige Fragen (FAQ)
- Wer ist von der Entrichtung des Service-Entgeltes befreit?
Folgende Versicherte der ÖGK sind befreit:
- die mitversicherte Ehefrau oder Lebensgefährtin, der mitversicherte Ehemann bzw. Lebensgefährte
- mitversicherte Kinder
- Pensionistinnen und Pensionisten
- Personen, die auf Grund besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind
- Bezieherinnen bzw. Bezieher einer einkommensabhängigen Rentenleistung nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, Heeresversorgungsgesetz oder Opferfürsorgegesetz
- Personen, die in der Krankenversicherung der Kriegshinterbliebenen sowie der Hinterbliebenen nach dem Heeresversorgungsgesetz versichert sind
- Zivildiener
- Präsenzdiener
- Bezieherinnen bzw. Bezieher von Sonderunterstützungen nach dem Sonderunterstützungsgesetz
- Bezieherinnen bzw. Bezieher eines Ruhe-(Versorgungs)genusses oder einer außerordentlichen Zuwendung der Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe oder Wiener Linien GmbH & Co KG
- Welche Personen sind von der Fotopflicht ausgenommen?
Folgende Gruppen sind von der Fotopflicht ausgenommen:
- Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren
- Personen, die im Ausstellungsjahr der neuen e-card 70 Jahre alt werden
- Personen, die in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind
Für Personen ab 70 Jahren und Personen in den genannten Pflegestufen gilt: die e-card kommt mit Foto, wenn bei einer Behörde eines verfügbar ist. Ist das nicht der Fall, wird die e-card ohne Foto ausgestellt. Die Betroffenen müssen kein Foto zu einer Registrierungsstelle bringen.
Mehr Infos unter chipkarte.at/foto.
- Was kann ich tun, wenn beim Arztbesuch auf der e-card „Kein Versicherungsschutz“ aufscheint?
Das kann zum Beispiel vorkommen
- wenn Sie ein neues Dienstverhältnis angefangen haben
- wenn Sie in Pension gegangen sind
- wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen
und wir diese Meldung noch nicht erhalten haben.
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an unseren Kundenservice.
- Wo erhalte ich detailliertere Informationen zum Thema e-card?
- In unserem Kundenservice
- Telefonisch bei der e-card Serviceline:
+43 50 124 33 11 - österreichweite Rufnummer - Online: www.chipkarte.at
- Bekomme ich jedes Jahr eine neue e-card?
Nein. Die e-card (die grüne Vorderseite) ist in der Regel zeitlich unbegrenzt gültig.
Sie müssen die Karte neu anfordern,
- wenn sich Ihre Daten, die auf der Karte aufgedruckt sind, ändern (zum Beispiel der Name oder der Titel).
- wenn die Karte beschädigt ist.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (die blaue Rückseite) kann bereits nach einem Jahr ablaufen. Dann erhalten Sie (bei aufrechtem Versicherungsschutz) die neue e-card automatisch per Post. Wenn Sie allerdings einen Wohnsitz im Ausland haben, melden Sie sich bitte beim Kundenservice der ÖGK, denn die e-card wird nicht automatisch erstellt.
- Ich muss zum Arzt und habe gerade keine e-card mit. Was soll ich tun?
Die e-card sollten Sie immer mitführen. Weisen Sie die e-card bei der Vertragspartnerin bzw. dem Vertragspartner jedes Mal vor.
Falls Sie die Karte vergessen haben, kann die Ärztin bzw. der Arzt trotzdem die Behandlung durchführen. Sie müssen aber der Ärztin bzw. dem Arzt Ihre Versicherungsnummer nennen und den Arztkontakt durch Unterschrift bestätigen. Die Ärztin bzw. der Arzt kann damit online Ihren Versicherungsstatus abfragen.
Die Ärztin bzw. der Arzt ist berechtigt, einen Kostenersatz ("Einsatz") einzuheben. Diesen bekommen Sie beim Nachbringen der e-card innerhalb der von der Ärztin bzw. dem Arzt genannten Nachbringfrist wieder zurück.
- Bekomme ich bei mehrfacher Versicherung mehrere e-cards?
Nein, Sie bekommen nur eine e-card.
- Kann die verlorene bzw. gestohlene Karte zu meinem Nachteil missbraucht werden?
Nein, da Ärztinnen und Ärzte immer dazu angehalten sind, bei neuen Patientinnen und Patienten zur e-card einen Ausweis zur verlangen, bzw. das Foto auf der e-card zu prüfen. Wird eine neue e-card aufgrund von Verlust oder Diebstahl bestellt, so ist die alte e-card umgehend gesperrt.
Links
- www.chipkarte.at
Informationen zur e-card