Sie sind bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert und planen eine Reise im Inland oder ins Ausland? Urlaub oder dienstlich? Hier erfahren Sie, wie Sie im Krankheitsfall eine medizinische Leistung erhalten.
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Je nachdem, ob Sie im Inland, in den verschiedensten Staaten Europas oder auf einem anderen Kontinent medizinische Hilfe benötigen, gibt es unterschiedliche Regelungen.
Bei Reisen zu einer geplanten Behandlung ins Ausland gelten andere Regelungen.
- Inland
Wenn Sie auf Reisen innerhalb Österreichs sind, sollten Sie Ihre e-card immer dabei haben.
Mit der e-card können Sie im Bedarfsfall in ganz Österreich bei den Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern, Vertragseinrichtungen sowie in allen Gesundheitszentren der ÖGK die notwendigen Behandlungen in Anspruch nehmen.
Informieren Sie Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt, dass Sie sich auf Urlaub bzw. Dienstreise befinden.
- ... in Europa
EU-, EWR-Staaten und europäische Vertragsstaaten
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) erhalten Sie in den Staaten der Europäischen Union, den EWR-Staaten und in Staaten mit bilateralem Sozialversicherungsabkommen medizinische Leistungen im Krankheitsfall.
Wo die EKVK gilt und was Sie beachten müssen, lesen Sie bitte bei der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK).
Türkei
Damit Sie im Krankheitsfall medizinisch notwendige Leistungen in der Türkei in Anspruch nehmen können, benötigen Sie einen Urlaubskrankenschein (Bescheinigung über den Anspruch auf Sachleistungen bei vorübergehendem Aufenthalt).
Dieser kann von Ihrem Dienstgeber oder der ÖGK ausgestellt werden.
Achtung neu: Versicherte, die über die ID Austria verfügen, können Urlaubskrankenscheine rund um die Uhr auch online selbst erstellen. Das ist auch über unsere APP „Meine ÖGK“ möglich.
Sie müssen vor der Behandlung beim türkischen Krankenversicherungsträger den Urlaubskrankenschein in einen gültigen Behandlungsschein umtauschen.
Weitere europäische Staaten
Medizinische Leistungen in Ländern, in denen die EKVK nicht akzeptiert wird, sind zunächst selbst zu bezahlen.
Sie können die bezahlten Rechnungen zur Kostenerstattung einreichen.
- … andere Kontinente
Sie müssen die anfallenden Arzt- und Behandlungskosten selbst begleichen.
Sie können die bezahlten Rechnungen zur Kostenerstattung einreichen.
- Tipp
Wir empfehlen für Auslandsreisen den Abschluss einer Reiseversicherung.
Bitte achten Sie darauf, dass auch Krankenrücktransporte aus dem Ausland inkludiert sind, da Rückholkosten (zum Beispiel Hubschrauber, Ambulanz-Jet oder Rettungswagen) nicht von uns übernommen werden.