An wen
soll ich mich
wenden?

Wählen Sie
Ihre Region

Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Burgenland

Rückfragen zur Entsendung

Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Kärnten

Rückfragen zur Entsendung

Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Niederösterreich

Rückfragen zur Entsendung

Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Oberösterreich

Rückfragen zur Entsendung

Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Salzburg

Rückfragen zur Entsendung

Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Steiermark

Rückfragen zur Entsendung

Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Tirol

Rückfragen zur Entsendung

Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Vorarlberg

Rückfragen zur Entsendung

Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Wien

Rückfragen zur Entsendung

Wer im Rahmen einer Entsendung im Ausland arbeitet, gilt weiterhin offiziell als im Inland beschäftigt. Die Entsendedauer darf aber nicht überschritten werden.

Die Krankenversicherung sowie die Unfall- und Pensionsversicherung in Österreich bleiben weiterhin bestehen. Auch eine eventuelle Mitversicherung von Angehörigen besteht weiter.


Ihr Dienstgeber ist verpflichtet, uns vom Eintritt eines Versicherungsfalles (Krankheit, Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und Mutterschaft) innerhalb eines Monats zu verständigen.