Persönlich. Kostenlos. Transparent. Wir informieren Sie einmal jährlich über die im Vorjahr in Anspruch genommenen Leistungen aus der Krankenversicherung, samt den dazugehörigen Kosten, Kostenerstattungen und Kostenzuschüsse.
Leistungsinformation (LIVE)
Leistungsinformation
Einmal jährlich wird die „Leistungsinformation für Versicherte“ (kurz: LIVE) erstellt. Sie beinhaltet Ihre erhaltenen Sachleistungen des abgelaufenen Jahres, zum Beispiel Arztbesuche oder auf einem Rezept verschriebene Medikamente, des abgelaufenen Jahres. Dieses Service ist ein gesetzlicher Auftrag und es entstehen für Sie keine Kosten.
- Ihre Leistungsinformation – alle erhaltenen Leistungen im Überblick
Ab Sommer des jeweiligen Jahres haben wir Ihre Daten für das vorangegangene Jahr fertig ausgearbeitet.
Warum? Einerseits haben unsere Vertragspartnerinnen und Vertragspartner Abrechnungsfristen, anderseits müssen diese Daten auch weiterverarbeitet werden.
LIVE ist eine Aufstellung von Leistungen, die Sie im vorangegangenen Jahr genutzt haben, diese Leistungen sind:
- Ärztliche Hilfe
- Computer- und Magnetresonanztomographien (CT, MRT)
- Diabetikerversorgung
- Kosten für Heilbehelfe, Hilfsmittel
- Kostenerstattungen und Kostenzuschüsse
- Kur- und Erholungsaufenthalte
- Labor- und Pathologiekosten
- Medikamente (Heilmittel)
- Rehabilitationsaufenthalte
- Sauerstoffversorgung
- Stationäre Krankenhausaufenthalte: Diese sind aufgrund der Pauschalfinanzierung der Krankenanstalten österreichweit mit einem einheitlichen Tagsatz bewertet.
- Transportkosten
- Vorsorgeuntersuchung
- Wie kommen Sie zu Ihrer Leistungsinformation
Sie haben die Wahl zwischen einer elektronischen Abfrage Ihrer Leistungsinformation, Ausdruck in einer Kundenservicestelle, Zusendung durch die Post oder einer e-Zustellung an Ihr elektronisches Postfach:
- Leistungsinformation online
Mit unserem Service Meine ÖGK können Sie Ihre Daten online abfragen und ausdrucken. Ihre Leistungsinformation für ein ganzes Jahr bieten wir jeweils im Sommer des folgenden Jahres an.
Die Quartalsdaten können Sie viel früher schon in LIVE-Online abfragen.
LIVE-Datenblätter der letzten sieben Jahre sind ebenfalls gespeichert. - Leistungsinformation Ausdruck: Sie erhalten einen Ausdruck in unseren Kundenservicestellen. Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne den Ausdruck auch per Post oder e-Zustellung.
- e-Zustellung
Sollen wir Ihnen Ihre Leistungsinformation auf Ihr elektronisches Postfach schicken? Melden Sie sich im Digitalen Amt von oesterreich.gv.at mittels ID Austria an. Speichern Sie im Profil Ihre persönliche e-Maildresse, dann sind Sie für die elektronische Zustellung über „Mein Postkorb“ registriert. Ab dann können Sie die Leistungsinformation elektronisch übermittelt erhalten. - Automatische Zusendung der jährlichen Leistungsinformation per Post oder e-Zustellung: Wir schicken LIVE-Datenblätter einmal jährlich automatisiert, sofern Sie sich für diesen Service angemeldet haben. Das können Sie unter Meine ÖGK aktivieren oder Sie kontaktieren unseren Kundenservice.
Sie können sich jederzeit von der Zusendung auch wieder abmelden.
Die automatische e-Zustellung erfolgt im Juli, der Postversand im September.
- Leistungsinformation online
- Empfängerinnen und Empfänger der Leistungsinformation
- Alle Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr mit mindestens einer abgerechneten Leistung.
- Alle Versicherten mit mindestens einer Leistung einer/eines Angehörigen (unter 14 Jahren) - auch wenn für sie selbst keine Leistung abgerechnet wurde.
- Alle Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben, aber über eine eigene Versicherung verfügen (z.B. Bezieherinnen und Bezieher einer Waisenpension)
- Bei Personen (unabhängig vom Alter), denen ein Bevollmächtigter zugeteilt ist, erhält der Bevollmächtigte die Kostenaufstellung.
Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen bekommen nur dann eine Leistungsinformation, wenn sie mindestens einmal pro Jahr eine Leistung genutzt haben.
- Häufige Fragen (FAQ)
- Muss ich mit der Leistungsinformation etwas tun?
Nein. Die Leistungsinformation dient ausschließlich der Information.
- Wie kommt meine Krankenversicherung zu den Daten von LIVE?
Ihre Daten für LIVE ermitteln wir aus den Abrechnungen mit unseren Vertragspartnern (z.B. Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Bandagistinnen und Bandagisten, Rettungsdienste).
- Bekommen Kinder eine eigene Leistungsinformation?
Kinder sind normalerweise immer bei beiden Elternteilen mitversichert.
Der Versand der Leistungsinformation erfolgt bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr an beide Elternteile, wenn sie sich für den Postversand angemeldet haben.
Die Kosten für ärztliche Hilfe, Heilmittel etc. sind natürlich nur einmal angefallen und bezahlt worden, auch wenn diese in der Leistungsinformation beider Elternteile aufscheinen.
Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, bekommen eine eigene Leistungsinformation zugeschickt, wenn die Eltern sich für den Postversand angemeldet haben.
Besteht bei einem Elternteil kein Sorgerecht für ein Kind, so wird bei Bekanntgabe des Wegfalls des Sorgerechts bei diesem Elternteil die Information für das betroffene Kind unterdrückt.
- Warum bekomme ich keine Leistungsinformation bzw. fehlen Leistungen?
Mögliche Gründe:
- Sie haben im abgefragten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen.
- Die erhaltenen Leistungen sind nicht Inhalt der Leistungsinformation.
(Krankengeld, Wochengeld, Behandlungen in Ambulanzen) - Zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsinformation waren Sie nicht versichert.
- Sie haben sich nicht für den Postversand angemeldet.
- Es ist möglich, dass Sie Leistungen bereits erhalten haben, die aber zum Zeitpunkt der LIVE-Erstellung mit der ÖGK noch nicht abgerechnet wurden.
- Warum sind auf meinem Leistungsblatt Kosten eines Labors angeführt, wo ich nie war?
In den Listen können auch Namen von Vertragspartnern aufscheinen, die Sie nicht persönlich besucht haben. Das ist z.B. der Fall, wenn eine Ärztin bzw. ein Arzt eine Probe (z.B. Blut, Muttermale, gynäkologischer Abstrich) in ein Labor bzw. zur pathologischen Untersuchung schickt und diese dann mit der ÖGK abrechnen.
Leider kann es vereinzelt vorkommen, dass Leistungen, die Sie nicht in Anspruch genommen haben, irrtümlich falsch abgerechnet werden und am Informationsblatt aufscheinen. Wir bedauern, wenn uns ein Fehler unterlaufen ist. Bitte informieren Sie uns (Kundenservice LIVE der ÖGK), wenn mit Ihrer Leistungsinformation etwas nicht stimmt, damit wir sie korrigieren können.
- Warum bezahle ich mehr als ich bekomme?
Die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich ist eine Risikoausgleichsversicherung, die auf dem Solidaritätsprinzip beruht.
Das heißt, die jungen, gesunden bzw. besserverdienenden Versicherten finanzieren solidarisch die Leistungen für ältere, kranke oder schlechter verdienende Versicherte mit. Sie haben dadurch die Gewissheit, dass Sie im Krankheitsfall optimal versorgt werden. Das geschieht im erforderlichen Ausmaß, ohne Rückforderung, auch wenn die notwendigen Leistungen die einbezahlten Beiträge übersteigen. Das ist bei Unfällen, schwerwiegenden Erkrankungen oder auch im Alter rasch der Fall.
Nur so ist es möglich, die Krankenversicherung auch weiterhin in der gewohnten Qualität gewährleisten zu können.
- Was bedeuten die Beträge?
Mit dieser Aufstellung informieren wir Sie, was beispielsweise Ihre Arztbesuche, Ihre Medikamente, Ihre Brille, Ihr Hörgerät oder Ihr Kuraufenthalt vom vergangenen Jahr insgesamt gekostet haben und wie viel die Krankenversicherung für Sie übernommen hat.
- Sind die Beträge mit oder ohne Mehrwertsteuer angegeben?
Alle Beträge werden netto, also ohne Mehrwertsteuer, angegeben.
- Wie werden Selbstbehalte berücksichtigt?
Nur bei Heilbehelfen/Hilfsmitteln und Zahnersatz/Kieferorthopädie werden die Selbstbehalte abgezogen.
- Werden Rezeptgebühren berücksichtigt?
Nein, die Rezeptgebühren werden nicht berücksichtigt.
- Warum werden meine bezahlten Beiträge nicht angeführt?
Die Leistungsinformation ist keine Gegenüberstellung von Beiträgen und erhaltenen Leistungen. Das wäre auch nicht im Sinne des Solidaritätsprinzips. Aus diesem Grund hat auch der Gesetzgeber die Leistungsinformation ausdrücklich auf die Kosten der erbrachten Leistungen beschränkt.
- Wieviel hat mein Spitalsaufenthalt gekostet?
Zur Spitalsfinanzierung (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger) zahlt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) einen Pauschalbetrag an den jeweiligen Landesfonds. Mit diesem Pauschalbetrag sind sämtliche Leistungen der Krankenanstalten abgegolten.
Da die Spitäler mit den Landesfonds und nicht mit den Krankenversicherungsträgern abrechnen, ist eine detaillierte Kostenaufstellung derzeit nicht möglich.
Es stehen uns nur die Anzahl der Aufenthaltstage, jedoch nicht die personenbezogenen Kosten zur Verfügung. Für die Darstellung der Kosten werden die Tage mit einem durchschnittlichen Tagessatz multipliziert.
- Warum habe ich Spitalskosten angeführt, wenn ich privat versichert bin?
Wir als Ihr zuständiger Versicherungsträger übernehmen die Kosten der allgemeinen Gebührenklasse und haben somit für unsere Versicherten die gesetzliche Leistungspflicht erbracht.
Lediglich Leistungen, welche durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht gedeckt sind, übernimmt gegebenenfalls eine private Versicherung. Das sind z.B. Leistungen der Sonderklasse (Differenz der Anstaltsgebühr von der Allgemeinen Gebührenklasse auf die Sonderklasse, Einzelzimmeraufschlag, Honorar für Ärztinnen/Ärzte, ev. OP-Kosten).
- Wer versendet meine Leistungsinformation?
Die Kostenaufstellung wird vom letzten leistungszuständigen Krankenversicherungsträger versendet.
Bei einer Mehrfachversicherung (ÖGK und BVAEB) werden alle Leistungen auf einem Blatt zusammengeführt und von einem Krankenversicherungsträger zugestellt.
- Warum sind Leistungen von mehreren Versicherungsträgern angeführt?
Für jede und jeden Versicherten bzw. Mitversicherten wird nur eine einzige Leistungsinformation erstellt. Sie beinhaltet alle Sachleistungen aus der Krankenversicherung (ÖGK und BVAEB) - unabhängig von den leistungszuständigen und leistungserbringenden Krankenversicherungsträgern.
- Sind meine Daten sicher?
Die Leistungsinformation ist namentlich an Sie gerichtet. Niemand außer Ihnen bekommt Einblick in Ihre Aufstellung.
Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bekommen ihre eigene Information zugesandt. Leistungen für Kinder unter 14 Jahren werden bei beiden Elternteilen ausgewiesen.
Wir als ÖGK sorgen für eine äußerst genaue Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen.- Warum bekommt jedes Familienmitglied einen eigenen Brief?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht erlaubt, allen Familienmitgliedern je Haushalt nur einen Brief zu schicken.
Links
- www.bmf.gv.at
Informationen zur e-Zustellung