Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) können sich in bestimmten Spitälern in ganz Österreich ambulant oder stationär behandeln lassen. Die stationäre Behandlung wird in der allgemeinen Gebührenklasse gewährt, solange es die Krankheit erfordert.
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Sie müssen ins Krankenhaus? Wenn und solange es die Krankheit erfordert, übernimmt die ÖGK die Kosten in der allgemeinen Gebührenklasse einer landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalt (z.B. Landeskrankenhäuser, Ordensspitäler) oder in einer privaten Vertragskrankenanstalt (Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds) zur Gänze.
- Kostenbeitrag
Versicherte und ihre mitversicherten Angehörigen müssen aber einen täglichen Kostenbeitrag bezahlen, der vom Rechtsträger der Krankenanstalt (z.B. Gemeinden, Länder) festgesetzt und eingehoben wird. Daher ist der Kostenbeitrag je Bundesland unterschiedlich hoch.
Der Kostenbeitrag ist für längstens 28 Tage im Kalenderjahr zu zahlen.
Vom Kostenbeitrag ausgenommen sind:
- Aufenthalte im Fall der Mutterschaft (Entbindungsaufenthalte bis zu zehn Tage)
- Aufenthalte zum Zweck der Organspende.
Die ÖGK übernimmt darüber hinaus auch die für eine Organtransplantation notwendigen Anmelde- und Registrierungskosten bei einer Organbank.
- Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Sonderklasse
Die ÖGK bezahlt keine Sondergebühren, die bei einer Unterbringung in der Sonderklasse anfallen. Diese können erheblich sein und sind von den Patienten und Patientinnen privat zu bezahlen. Entsprechende private Zusatzversicherungen übernehmen dafür die Kosten. Die Sonderklasse bezieht sich im Wesentlichen auf die Art der Unterbringung (z. B. Einzelzimmer, Verköstigung) und die freie Arztwahl. Bei den medizinischen Leistungen darf es keine Unterschiede geben.
- Private Krankenanstalten
Bei medizinisch notwendigen Behandlungen in Krankenanstalten mit denen kein Vertragsverhältnis besteht (nicht fondsfinanzierte oder ausländische Krankenanstalten), leistet die ÖGK derzeit einen täglichen Pflegekostenzuschuss von EUR 399,97, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Angehörige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen um zehn Prozent verringerten Tagespauschalsatz.
Hier finden Sie Informationen zur Krankenbehandlung im Ausland.