Bei der klinisch-psychologischen Diagnostik werden durch Gespräche, standardisierte psychologische Testverfahren und Verhaltensbeobachtungen systematisch Informationen gesammelt und aufbereitet. Die Kosten dafür übernimmt die Sozialversicherung.
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Klinische Vertragspsychologinnen oder -psychologen können die durchgeführten Leistungen direkt mit der Kasse abrechnen. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Klinische Wahlpsychologinnen oder –psychologen haben keinen Vertrag mit der ÖGK. Dort müssen Sie das Honorar selbst bezahlen. Ist die gewählte Psychologin oder der Psychologe auf der PsychologInnenliste am Portal der Sozialversicherung eingetragen, können Sie dann um Kostenerstattung ansuchen. Bitte beachten Sie, dass andernfalls keine Kostenerstattung möglich ist.
- Verordnung
Um klinisch-psychologische Diagnostik auf Kosten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu erhalten, benötigen Sie eine Zuweisung durch:
- (Vertrags)ärztin oder (Vertrags)arzt
- Psychotherapeutin oder Psychotherapeut
- Vertragseinrichtung oder eigene Einrichtung eines Versicherungsträgers
Diese können im Vertrags- oder Wahlbereich tätig sein.
Die Zuweisung muss eine Verdachtsdiagnose sowie eine präzise Fragestellung enthalten.
- Kostenerstattung
Sie benötigen dafür:
- Das Service Rechnung einreichen
- Geben Sie dort Ihre Bankverbindung an (IBAN und BIC).
- Zuweisung, welche eine präzise Fragestellung und eine Verdachtsdiagnose zu enthalten hat, aus der hervorgeht, dass das Vorliegen einer Krankheit vermutet wird.
- Bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit
- detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Diagnose)
- den persönlichen Daten der Patientin bzw. des Patienten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
- Stempel der Leistungserbringerin bzw. des Leistungserbringers
- Zahlungsnachweis
- bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
- bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (auch Kopie)
- bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug)
Die Höhe der Kostenerstattung beträgt gemäß gesetzlicher Bestimmungen 80 Prozent jenes Tarifes, den die ÖGK einer Vertragspsychologin bzw. einem Vertragspsychologen für die klinisch-psychologische Diagnostik bezahlt.
- Das Service Rechnung einreichen
Links
- PsychologInnenliste am Portal der Sozialversicherung
Bei den dort aufgelisteten Psychologinnen und Psychologen ist eine Kostenerstattung möglich
- http://klinischepsychologie.ehealth.gv.at/
Österreichweit nach Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen suchen