Wahlhebammen haben keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Versicherte können sich dort als Privatpatientin behandeln lassen, bezahlen die Kosten dafür aber selbst.
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Wahlhebammen
Hebammen, die keinen Vertrag mit der ÖGK haben, müssen zunächst privat bezahlt werden. Nach Abschluss der vollständigen Behandlung können Sie Ihre Rechnung aber bei der ÖGK einreichen um einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen.
Hier finden Sie Informationen zu Vertragshebammen.
- Unterlagen
Nutzen Sie unser Service Rechnung einreichen und schicken bitte folgende Unterlagen mit:
- Bezahlte Honorarnote: eine genaue Angabe der jeweiligen Hebammenleistung ist notwendig. Außerdem müssen Ihre persönlichen Daten auf der Rechnung angegeben sein sowie die Unterschrift und der Stempel Ihrer Wahlhebamme
- Zahlungsnachweis: je nachdem wie sie die Rechnung bezahlt haben, schicken Sie bitte den Nachweis der Abbuchung von Ihrem Konto, die Kopie des Einzahlungsabschnitts (bei Erlagschein) oder den bestätigten Zahlungsvermerk bei Barzahlung mit
Es werden auch Duplikate (z.B.: Kopien, Faxe, sowie fotografierte und gescannte Honorarnoten) anerkannt. Bitte bewahren Sie aber die Originale für eine nachträgliche Prüfung 3 Jahre auf.
- Höhe der Kostenerstattung
Grundlage für die Berechnung Ihrer Kostenerstattung ist der jeweils gültige Vertragstarif. Wahlhebammen sind nicht an diese Tarife gebunden, sie bestimmen ihre Honorare frei.
Versicherte bekommen bis zu 80 Prozent des gültigen Vertragstarifes erstattet. Das bedeutet, Sie bekommen nicht 80 Prozent Ihrer Rechnung zurück, sondern 80 Prozent von dem, was eine Vertragshebamme mit der ÖGK abgerechnet hätte.
Sie können nicht alle Angebote einer Wahlhebamme bei der ÖGK einreichen. Für Leistungen, die auch eine Vertragshebamme nicht mit der ÖGK verrechnen kann, gibt es keine Kostenerstattung.
Diese Leistungen werden von der ÖGK nicht übernommen oder erstattet:
- Visiten in der Frühschwangerschaft (Schwangerschaftsbeschwerden,
- Beratung zu Ernährung, Pränataldiagnostik usw.)
- Beratung zu verschiedenen Methoden der Naturheilkunde, die vorbeugend eingesetzt werden können
- Geburtsvorbereitung für Frauen/Paar
- Geburtsbegleitung (eigene Hebamme im Krankenhaus)
- Rufbereitschaft
- Stillberatung, Babytreff
- Rückbildungsgymnastik
Links
- www.hebammen.at
Hebammensuche des österreichischen Hebammengremiums.
Dateien
- Fragebogen (PDF, 234 KB)
FRAGEBOGEN zur Berufsausübung als Hebamme