Nur wenn Ihr monatliches Bruttogehalt bzw. Ihr monatlicher Bruttolohn die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, zahlen Sie als Dienstnehmerin bzw. als Dienstnehmer einen Sozialversicherungsbeitrag.
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt im Jahr 2024 monatlich:
- EUR 518,44 bzw.
- bei Entlohnung mit Dienstleistungsscheck: EUR 710,19
Verdienen Sie bis zur Geringfügigkeitsgrenze, sind Sie nur unfallversichert. Sie erhalten Leistungen nur bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit.
Hier finden Sie Informationen zur geringfügigen Beschäftigung.
Die Beitragspflicht besteht nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Dies bedeutet, dass Sie für jenen Einkommensteil (Bruttogehalt bzw. Bruttolohn), der über der Höchstbeitragsgrundlage liegt, keine Beiträge zahlen müssen.
Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt im Jahr 2024:
- täglich EUR 202,00 bzw.
- monatlich EUR 6.060,00.
- Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) sind im Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von EUR 12.120,00 beitragspflichtig.
Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmerinnen bzw. freie Dienstnehmer beläuft sich
- wenn keine Sonderzahlungen bezogen werden, auf EUR 7.070,00,
- sonst auf EUR 6.060,00
- und für Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) jährlich auf EUR 12.120,00.
Im Sozialversicherungsbeitrag sind folgende Beiträge enthalten:
- Krankenversicherung
- Pensionsversicherung
- Unfallversicherung (bezahlt nur der Dienstgeber)
- Arbeitslosenversicherung
- sowie sonstige Umlagen und Beiträge wie zum Beispiel die Kammerumlage oder der Wohnbauförderungsbeitrag
Von Ihrem Bruttolohn bzw. Bruttogehalt werden jeden Monat in etwa 18 Prozent Sozialversicherungsbeitrag abgezogen. Zusätzlich bezahlt auch Ihr Dienstgeber Sozialversicherungsbeiträge für Sie. Diese sind in Summe etwas höher.
Sozialversicherungsbeitrag eines Angestellten
Bezeichnung | Beitragssatz | Beitragssatz Dienstnehmer | Beitragssatz Dienstgeber |
Krankenversicherung | 7,65 % | 3,87% | 3,78% |
Unfallversicherung | 1,1 % | - | 1,1% |
Pensionsversicherung | 22,8 % | 10,25% | 12,55% |
Arbeitslosenversicherung 1) | 5,9 % | 2,95% | 2,95% |
Insolvenz -Entgeltsicherung | 0,1 % | - | 0,1% |
Betriebliche Vorsorge | 1,53 % | - | 1,53 % |
Arbeiterkammerumlage | 0,5 % | 0,5% | - |
Wohnbauförderung | 1,0 % | 0,5% | 0,5% |
Summe | 40,58 % | 18,07% | 22,51% |
1) Bei geringem Einkommen verringert sich der Versichertenanteil Arbeitslosenversicherungsbeitrag |
Ihr Dienstgeber überweist an die ÖGK den gesamten Sozialversicherungsbeitrag. Die ÖGK behält als Krankenversicherungsträger nur den Krankenversicherungsbeitrag. Die restlichen Beiträge und Umlagen leiten wir an die jeweils zuständige Stelle weiter, zum Beispiel an die Unfall- oder Pensionsversicherungsanstalt, an das Arbeitsmarktservice oder die Arbeiterkammer. Für den Dienstgeber ist das praktisch, weil er die Beiträge nicht an mehrere Institutionen abliefern muss.
Der Anteil für Ihre Krankenversicherung beträgt pro eingehobenem Euro nur rund 20 Cent. Dieser Beitrag setzt sich aus dem Anteil des Dienstgebers und des Dienstnehmers zusammen.
Ihr Beitrag zur Krankenversicherung (Anteil Dienstnehmer)
Monatlicher Bruttoverdienst | Krankenversicherungsbeitrag Arbeiter und Angestellte |
EUR 1.000,00 | EUR 38,70 |
EUR 2.000,00 | EUR 77,40 |
EUR 3.000,00 | EUR 116,10 |
EUR 4.000,00 | EUR 154,80 |
EUR 5.000,00 | EUR 193,50 |
EUR 6.060,00* | EUR 234,50
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* Höchstbeitragsgrundlage 2024 |