Wer arbeitet und dabei Geld verdient, muss bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Warum dies wichtig ist, wer die Anmeldung übernimmt und was es für Sie als Versicherten zu beachten gibt, erfahren Sie hier.
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In Österreich haben wir das System der Pflichtversicherung. Daher muss jede Person angemeldet werden, die eine Beschäftigung im Inland aufgenommen hat.
Hier finden Sie Informationen zur Pflichtversicherung.
Meldungen rund um Ihr Arbeitsverhältnis erhält die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) von Ihrem Dienstgeber.
Dass diese Meldungen richtig sind, ist auch für Sie als versicherte Person wichtig!
- Meldungen Dienstgeber
Anmeldung und Abmeldung
Mit der Anmeldung bzw. Abmeldung zur Pflichtversicherung informiert uns Ihr Dienstgeber über Ihr Arbeitsverhältnis. Dafür gibt es eine Frist, die Ihr Dienstgeber einhalten muss.
- Anmeldung: vor Arbeitsbeginn
- Abmeldung: spätestens sieben Tage nach Ende des Arbeitsverhältnisses oder dem Ende Ihres Entgeltanspruches
Sie erhalten von Ihrem Dienstgeber eine Kopie der erfolgten Anmeldung oder Abmeldung. Kontrollieren Sie, ob auf der Meldung das richtige Anmelde- bzw. Abmeldedatum vermerkt ist.
Monatliche Meldung
Ihr Dienstgeber meldet der ÖGK außerdem, wie viel Sie verdienen (Bruttolohn bzw. Bruttogehalt). Diese Meldung erhalten wir monatlich. Unter anderem wird damit Ihr Pensionskonto gewartet.
- Richtige Meldung ist wichtig
Mit der Anmeldung stellen wir fest, in welchen Zweigen der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung) Sie mit Arbeitsbeginn pflichtversichert sind. Sämtliche Leistungen (beispielsweise Anspruch auf Krankenbehandlung) leiten sich daraus ab.
Eine richtige Anmeldung ist somit auch für Sie wichtig.
Über den Versicherungsdatenauszug können Sie überprüfen ob Sie richtig angemeldet sind.
Hier finden Sie Informationen zum Versicherungsdatenauszug.