Physiotherapie soll helfen, die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des Körpers zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Bewegungstherapie unterstützt unter anderem Menschen mit Schmerzen des Bewegungsapparats oder neurologischen Problemen.
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Die Physiotherapie bietet ein umfangreiches Behandlungsangebot als Alternative und Unterstützung zu anderen Behandlungsmethoden (z.B. medikamentöse Therapie).
Physikalische Therapien erhalten Sie
- in Vertrags- und Wahlinstituten für physikalische Medizin,
- in den Gesundheitszentren für physikalische Medizin der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
- bei Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- bei Vertragsfachärztinnen bzw. -fachärzten für Physikalische Medizin
Hier finden Sie eine Liste der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner für Physiotherapie.
- Verordnung
Für eine Physiotherapie benötigen Sie eine Verordnung (Zuweisung). Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen diese aus.
- Bewilligung
Eine Bewilligung ist bis auf Weiteres nicht notwendig!
- Behandlung
Behandlungen bei Vertragspartnern der ÖGK sowie in den ÖGK-Gesundheitszentren für Physikalische Medizin sind für Sie kostenlos. Die Vertragspartner verrechnen die Honorare für Vertragsleistungen direkt mit der ÖGK.
Wahlinstitute und Heilmasseurinnen oder Heilmasseure haben keinen Vertrag mit der ÖGK. Sie müssen das Honorar für die Behandlungen zunächst selbst bezahlen und können dann um Kostenerstattung ansuchen.- Kostenerstattung/Kostenzuschuss
Sie benötigen dafür:
- das Service Rechnung einreichen
- Geben Sie dort Ihre Bankverbindung an (IBAN und BIC)
- die Verordnung
- die bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit
- detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Diagnose)
- den persönlichen Daten der Patientin bzw. des Patienten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
- Stempel der Leistungserbringerin bzw. des Leistungserbringers
- den Zahlungsnachweis
- bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
- bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (Original oder Kopie)
- bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug)
Die Kostenerstattung beträgt 80 Prozent jenes Tarifes, den die ÖGK einer Vertragsphysiotherapeutin bzw. einem Vertragsphysiotherapeuten für dieselbe Leistung bezahlt. Die aktuellen Erstattungssätze finden Sie hier (PDF, 239 KB).
Bei Inanspruchnahme der Leistungen bei Berufsgruppen, mit denen keine vertraglichen Regelungen mit der ÖGK bestehen, erhalten Sie einen Kostenzuschuss laut Satzung. Der Kostenzuschuss ist ein fixer Tarif, der je nach Art der Leistung unterschiedlich hoch ist.- das Service Rechnung einreichen
Dateien
- Physiotherapie Vertragspartner (PDF, 649 KB)
Liste der ÖGK Vertragspartnerinnen und Vertragspartner für Physiotherapie
- Physikalische Medizin Vertragsinstitute (PDF, 439 KB)
Liste der ÖGK Vertragsinstitute für physikalische Medizin
- Kostenerstattungslisten (PDF, 239 KB)
Liste der Tarife für die Kostenerstattung für Physiotherapie
- Wahlphysiotherapeutenliste (PDF, 3 MB)
Links
- firmen.wko.at
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