Man unterscheidet konservierende und chirurgische Zahnbehandlung. Zur Zahnbehandlung zählen auch kieferorthopädische Behandlungen. Konservierende Zahnbehandlungen sind z.B. Füllungen ("Plomben") und Wurzelbehandlungen. Zur chirurgischen Zahnbehandlung zählen z.B. das Entfernen von Zähnen oder Wurzelspitzenresektionen. Sie können sich bei Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten, Wahlzahnärztinnen und Wahlzahnärzten sowie in den Zahngesundheitszentren der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) behandeln lassen.
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Im Rahmen der konservierenden Zahnbehandlung werden die vorhandenen Zähne saniert - z.B. durch Füllungen ("Plomben"), Wurzelbehandlungen oder Zahnsteinentfernung.
Die chirurgische Zahnbehandlung umfasst beispielsweise Extraktionen, operative Entfernungen von Zähnen sowie Wurzelspitzenresektionen.
- Vertragsleistungen
Vertragsleistungen können bei Vertragspartnern in Anspruch genommen werden. Es genügt die Vorlage der e-card. Die ÖGK übernimmt die tariflichen Kosten für Vertragsleistungen zur Gänze. Sonderwünsche müssen Sie selbst bezahlen.
Zu den wichtigsten Vertragsleistungen zählen:
- Zahnfüllungen aus Amalgam im Seitenzahnbereich
- Kunststoff-Füllungen im Frontzahnbereich und im Eckzahnbereich
- amalgamersetzende Füllungen für bestimmte Personengruppen (nähere Infos siehe unten)
- Wurzelbehandlungen
- Zahnsteinentfernungen durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt
- operative Eingriffe
- Entfernen von Zähnen und Zahnwurzeln
- Mundhygiene ist in der Regel keine Vertragsleistung für Erwachsene! Kinder und Jugendliche vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können einmal pro Behandlungsjahr eine Mundhygiene in Anspruch nehmen. Bei laufender festsitzender kieferorthopädischer Behandlung zwei Mal pro Behandlungsjahr, wobei die Behandlungen mindestens sechs Monate auseinander liegen müssen. Hier finden Sie nähere Informationen zur Mundhygiene.
- Spritzen zur Betäubung sind bei allen chirurgischen Eingriffen inkludiert. Bei der Füllungstherapie sind sie in der Regel nicht im Leistungsangebot der ÖGK enthalten (Ausnahme: z.B. bei Kindern nach Entscheidung der Zahnärztin oder des Zahnarztes).
- Kosten bei einer Wahlzahnärztin oder einem Wahlzahnarzt
- Wenn Sie eine Wahlzahnärztin oder einen Wahlzahnarzt in Anspruch nehmen, müssen Sie die Honorarnote zunächst selbst bezahlen. Werden im Rahmen der Behandlung Leistungen erbracht, die zu den Vertragsleistungen zählen, können Sie die Honorarnote zur Kostenerstattung einreichen.
Sie erhalten 80 Prozent der tariflichen Kosten von der ÖGK zurück. - Bitte beachten Sie: Wahlzahnärztinnen und Wahlzahnärzte können ihr Honorar frei festlegen. Die Preise können stark von den tariflichen Kosten abweichen. Sie erhalten von der ÖGK 80 Prozent der tariflichen Kosten und nicht 80 Prozent des Honorars erstattet.
- Mit dem Service Rechnung einreichen können Sie die Honorarnote einreichen.
- Wenn Sie eine Wahlzahnärztin oder einen Wahlzahnarzt in Anspruch nehmen, müssen Sie die Honorarnote zunächst selbst bezahlen. Werden im Rahmen der Behandlung Leistungen erbracht, die zu den Vertragsleistungen zählen, können Sie die Honorarnote zur Kostenerstattung einreichen.
- Füllungen
Die ÖGK bezahlt Zahnfüllungen aus Amalgam im Seitenzahnbereich. Weiße Füllungen aus Kunststoff werden nur für die Frontzähne bezahlt. Für Seitenzähne müssen Sie Füllungen aus Kunststoff (weiße Füllungen) privat bezahlen - auch bei einer Vertragszahnärztin bzw. einem Vertragszahnarzt.
Sie können die Honorarnote für Füllungen aus Kunststoff im Seitenzahnbereich in der Regel bei der ÖGK einreichen. Sie erhalten in der Regel einen Zuschuss von 80 Prozent der tariflichen Kosten für eine Füllung aus Amalgam.
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Füllungen aus Kunststoff im Seitenzahnbereich legt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt frei fest. Diese können erheblich über der Kostenerstattung liegen. Fragen Sie daher bitte vor der Behandlung nach den Kosten.
Ausnahmen einer Kostenübernahme
In folgenden Fällen erhalten Sie bei einer Vertragszahnärztin oder einem Vertragszahnarzt eine amalgamfreie Füllung ohne Zuzahlung auf e-card. Bei einer Wahlzahnärztin oder einem Wahlzahnarzt bezahlen Sie die Honorarnote zunächst selbst und erhalten 80 Prozent der tariflichen Kosten zurück. Hier können Sie die Honorarnote mit dem Service Rechnung einreichen an uns schicken.
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr erhalten amalgamfreie Füllungen.
- Wenn Sie schwanger sind oder ein Kind stillen. Die Stillperiode wird grundsätzlich bis zum vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes als gegeben angenommen. Nehmen Sie dazu bitte Ihren Mutter-Kind-Pass als Bestätigung mit.
- Kommt für Sie Amalgam aus medizinischen Gründen nicht in Frage (z.B. wegen einer Allergie gegen Inhaltsstoffe von Amalgam), brauchen Sie eine von der ÖGK anerkannte ärztliche Bestätigung Ihrer Allergie bzw. Erkrankung (Allergiepass) oder eine Bewilligung des Zahnmedizinischen Dienstes der ÖGK.
Wenn bei Ihnen aus gesundheitlichen Gründen weder Amalgam noch Zahnfüllungen aus Kunststoff in Frage kommen, gibt es alternative Füllungen aus Metall oder Keramik, so genannte Inlays oder Onlays. Die ÖGK gewährt dafür einen Zuschuss, wenn die notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrem Zahnarzt bzw. Ihrer Zahnärztin oder in einem Zahngesundheitszentrum der ÖGK.
- Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Zahnfüllungen bezahlt die ÖGK?
Die ÖGK bezahlt Zahnfüllungen aus Amalgam im Seitenzahnbereich. Weiße Füllungen aus Kunststoff werden nur für die Frontzähne bezahlt. Für Seitenzähne müssen Sie Füllungen aus Kunststoff (weiße Füllungen) privat bezahlen, auch bei einer Vertragszahnärztin oder einem Vertragszahnarzt.
- Bekomme ich einen Kostenersatz für eine weiße Füllung?
Wenn Sie Füllungen aus Kunststoff im Seitenzahnbereich wünschen, müssen Sie die Kosten selbst übernehmen. Sie können die Honorarnote bei der ÖGK einreichen. Sie erhalten in der Regel einen Zuschuss von 80 Prozent der tariflichen Kosten für eine Füllung aus Amalgam.
Bitte beachten Sie: Die Kosten für eine Füllung aus Kunststoff im Seitenzahnbereich legt Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt frei fest, sie können erheblich über den tariflichen Kosten für die Amalgamfüllung liegen. Fragen Sie bitte daher vor der Behandlung nach den Kosten.
- Wann übernimmt die ÖGK trotzdem die Kosten für amalgamfreie Zahnfüllungen?
In folgenden Fällen erhalten Sie bei einer Vertragszahnärztin oder einem Vertragszahnarzt eine amalgamfreie Füllung ohne Zuzahlung auf e-card, ohne Zuzahlung:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr erhalten amalgamfreie Füllungen
- Wenn Sie schwanger sind oder ein Kind stillen, nehmen Sie bitte Ihren Eltern-Kind-Pass (vormals Mutter-Kind-Pass) als Bestätigung mit. Die Stillperiode wird grundsätzlich bis zum vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes (Nachweis durch den Eltern-Kind-Pass) als gegeben angenommen.
- Kommt für Sie Amalgam aus medizinischen Gründen nicht in Frage (z.B. wegen einer Allergie gegen Inhaltsstoffe von Amalgam), brauchen Sie eine von der ÖGK anerkannte ärztliche Bestätigung Ihrer Allergie bzw. Ihrer Erkrankung (Allergiepass) oder eine Bewilligung des zahnmedizinischen Dienstes der ÖGK.
Bei einer Wahlzahnärztin oder einem Wahlzahnarzt bezahlen Sie die Honorarnote zunächst selbst und erhalten 80 Prozent der tariflichen Kosten zurück.
Wenn bei Ihnen aus gesundheitlichen Gründen weder Amalgam noch Zahnfüllungen aus Kunststoff in Frage kommen, gibt es alternative Füllungen aus Metall oder Keramik, so genannte Inlays oder Onlays. Die ÖGK gewährt dafür einen Zuschuss, wenn die notwendigen Bedingungen erfüllt sind.
- Werden Kosten für Inlays oder Onlays übernommen?
Wenn bei Ihnen aus gesundheitlichen Gründen weder Amalgam noch Zahnfüllungen aus Kunststoff in Frage kommen, gibt es alternative Füllungen aus Metall oder Keramik, so genannte Inlays oder Onlays. Die ÖGK gewährt dafür einen Zuschuss, wenn die notwendigen Bedingungen erfüllt sind.
Folgende Unterlagen benötigen Sie vor Behandlungsbeginn:
- Kostenvoranschlag Ihrer Zahnärztin bzw. Ihres Zahnarztes
- Allergiepass
- Bewilligung durch den Zahnmedizinischen Dienst der ÖGK
Wird ein Inlay oder ein Onlay vom Zahnmedizinischen Dienst nicht bewilligt und anschließend von Ihrer Zahnärztin bzw. Ihrem Zahnarzt ein Inlay oder Onlay auf Wunsch angefertigt, müssen Sie die Kosten vorerst zur Gänze selbst tragen. Sie erhalten dann einen Kostenzuschuss in Höhe von 80 Prozent der tariflichen Kosten, der für die entsprechende Zahnfüllung aus Amalgam vorgesehen ist.
- Können Zahnbehandlungen auch unter Narkose durchgeführt werden?
Eine Zahnbehandlung unter Narkose ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in Einzelfällen möglich.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre regionalen Ansprechpartner
Links
- www.zahnaerztekammer.at/patientinnen/zahnarztsuche
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