Kinderzähne sind der ÖGK besonders wichtig. Kinder sollen möglichst früh angstfrei mit Zahnkontrollen vertraut gemacht werden. Dazu gibt es eine Fülle von Angeboten der Gesundheitsförderung der ÖGK. Kleine Patientinnen und Patienten werden in den Zahngesundheitszentren einfühlsam betreut. In manchen Zahngesundheitszentren bieten wir auch Kieferorthopädie an.
Kinderzahnheilkunde und Kieferorthopädie
Kinderzähne benötigen besondere Aufmerksamkeit. Sobald ein Kind einen Zahn hat, soll dieser zweimal täglich von den Eltern gereinigt werden. Kinder brauchen bei der Zahnpflege lange die Unterstützung der Eltern. Viele Tipps dazu finden Sie hier.
Auch unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Zahngesundheitszentren informieren Sie gerne zur Zahngesundheit Ihres Kindes. Viele Zahngesundheitszentren bieten auch Spezialführungen für Kindergartengruppen an.
Wir sind bemüht, die ersten Zahnarztbesuche Ihrer Kinder möglichst kinderfreundlich und angstfrei zu gestalten. Bei Behandlungen erhalten Kinder, wenn nötig eine kostenfreie örtliche Betäubung.
Kinderzahngesundheitszentrum KIDZ in Linz
Ausschließlich auf die zahnärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert ist das Kinderzahngesundheitszentrum Linz. Hier werden kleine Patientinnen und Patienten sowohl mit der richtigen Zahnpflege vertraut gemacht, als auch kindgerecht behandelt.
Kieferorthopädie - Gratiszahnspange
In einigen Zahngesundheitszentren bieten wir Ihnen Kieferorthopädie an. Liegt eine entsprechende zahnmedizinische Indikation vor, erhalten Kinder und Jugendliche, bei denen die Behandlung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr begonnen wird, kostenlos eine Zahnspange.
Wie läuft eine Zahnspangen-Behandlung im Zahngesundheitszentrum ab?
Beratungstermin: Bei einem ersten Beratungstermin wird das Gebiss des Kindes von einer unserer Kieferorthopädinnen oder einem Kieferorthopäden untersucht. Wenn nötig wird auch ein Röntgen angefertigt. Damit kann das Ausmaß der Zahnfehlstellung eingeschätzt werden. Wir besprechen mit dem Kind und seinen Eltern welche Maßnahmen zur Verbesserung der Zahnfehlstellung erforderlich sind. Wir beurteilen auch den Zustand der Zähne und ob die Zahnpflege eine Zahnregulierung zulassen. Eventuell ist vor der Zahnregulierung noch eine Zahnbehandlung nötig. Wir informieren auch über den optimalen Zeitpunkt einer Zahnspange sowie die ungefähre Dauer.
Diagnose: Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen zur Ausarbeitung eines Behandlungsplanes. Dazu gehören unter anderem Zahnmodelle, Röntgenbilder, Fotos der Zähne und des Gesichtes, eine klinische Untersuchung der Hart- und Weichgewebe, die Erhebung von Problemen der Mundmuskulatur und schädlichen Angewohnheiten, eine Beurteilung der Kiefergelenke sowie des Behandlungszieles der Patientin oder des Patienten.
Behandlungsplan: Auf Basis der Diagnose erfolgt eine Darstellung der erforderlichen Maßnahmen vom Beginn der Behandlung bis zum Abschluss der Behandlung. Wir erklären die individuellen Risiken und Nebenwirkungen einer Zahnspange. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, kommt es zur Durchführung der Behandlung. Eventuell muss vor Behandlungsbeginn noch die Genehmigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger eingeholt werden.
Behandlung: Die frühe Korrektur von Zahnfehlstellungen erfolgt mit abnehmbaren oder festsitzenden Zahnspangen. Im bleibenden Gebiss wird in der Regel mit festsitzenden Zahnspangen therapiert. Je nach Ausmaß der Zahnfehlstellung können sowohl Zahnentfernungen als auch kieferorthopädische Implantate, das sind Halteelemente, die im Knochen verankert werden, erforderlich sein.
Retention: Die Zahnstellung ist ein veränderlicher Zustand. Mit dem Ausbau der Zahnregulierung übergeben wir Ihnen geeignete Stabilisierungsgeräte zur Absicherung des erreichten Ergebnisses. Zur Anwendung kommen festsitzende und abnehmbare Retainer. Die Erstausstattung ist in der Behandlung inkludiert.
Kontrollen nach Abschluss der Behandlung: Die allgemeine zahnärztliche Kontrolle wird wieder Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt durchführen. Die Kontrolle und Nachsorge der Retainer übernehmen wir gerne, solange diese von Ihnen gewünscht werden.