Regelmäßige zahnärztliche Kontrollen

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Zähne zweimal jährlich von unseren Zahnärztinnen und Zahnärzten kontrollieren zu lassen. So können entstehende Probleme frühzeitig erkannt und behandelt werden. Scheuen Sie sich nicht davor, auch zu uns zu kommen, wenn Ihr letzter Zahnarztbesuch schon länger her sein sollte!  Wir verhelfen Ihnen gerne wieder zu einem gesunden Gebiss. Und teilen Sie uns bitte schon bei der Anmeldung mit, wenn Sie Angst haben, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!

Bei den Kontrollen werden digitale Röntgenbilder angefertigt. Zähne und Zahnfleisch sowie die Mundhöhle werden kontrolliert. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt informiert Sie, welche zahnärztlichen Maßnahmen nötig sind. Viele Behandlungen können auf Kassenkosten durchgeführt werden. Sind darüber hinaus Versorgungen wie etwa Kronen notwendig, erstellen wir für Sie einen Behandlungsplan mit den entstehenden Kosten. 

Füllungen

Wenn Karies vorliegt, wird diese entfernt und danach werden die Zähne mit Füllungen versorgt. Im Frontzahnbereich kommen weiße Füllungen aus Kunststoff zum Einsatz. Bei den Seitenzähnen verwenden wir in der Regel Amalgam-Füllungen. Bei Kindern bis 15 Jahre, sowie bei Schwangeren und Stillenden bis zum 1. Lebensjahr des Kindes kommen im Seitenzahnbereich Füllungen aus Zahnzement zum Einsatz. Als Privatleistung sind im ganzen Gebiss lichtgehärtete Kunststoff-Füllungen möglich.

Notfälle

Akute Zahnschmerzen und Zahnprobleme werden in den Zahngesundheitszentren in der Regel noch am selben Tag behandelt. Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall telefonisch einen Termin. Ziel der Notfallbehandlung ist die Schmerzbekämpfung. Es können danach noch weitere Termine nötig sein.

Anästhesie

Eine möglichst schmerzarme Behandlung ist uns wichtig. Sie können daher jederzeit eine örtliche Betäubung – eine „Spritze“ – verlangen. In vielen Fällen müssen Sie dafür nichts bezahlen: z.B. bei Wurzelbehandlungen, beim Ziehen eines Zahns, Anlegen einer Klammerzahnkrone oder bei tief reichender Karies. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr erhalten in jedem Fall eine kostenlose örtliche Betäubung.

Einige Zahngesundheitszentren bieten auch Behandlungen in Narkose an. Diese werden in der Regel in Zusammenarbeit mit örtlichen Krankenanstalten durchgeführt.

Oralchirurgie

Kieferchirurgische Eingriffe werden z.B. nötig, wenn Weisheitszähne nicht einfach zu entfernen sind oder sich Zahnwurzeln oder Wurzelspitzen entzündet haben.

Aufbissschienen

Stress führt bei manchen Menschen zu nächtlichem Zähneknirschen. Das kann zu Kopf,- Zahn- und Nervenschmerzen führen und die Zähne stark schädigen. Mit einer individuell angefertigten Aufbissschiene für die Nacht wird der Druck von den Zähnen genommen.

Für manche Privatleistungen erhalten Sie eine Kostenerstattung. Rechnungen für Privatleistungen können Sie daher bei Ihrer Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen.
Hier finden sie Informationen zur Kostenerstattung.