Antrag

Bitte sprechen Sie zunächst mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt über Ihren Wunsch nach einem Erholungsaufenthalt im Gesundheitszentrum Tisserand. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt bestätigt Ihnen dann auf dem Formular „Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt“ die medizinische Begründung für den Aufenthalt.

Eine weitere Voraussetzung für einen Erholungsaufenthalt ist, dass Sie im Alltag (z.B. bei der Körperpflege) weitgehend selbständig und ausreichend mobil sind. Bettlägerige Personen können leider im Gesundheitszentrum Tisserand nicht aufgenommen werden. Benötigen Sie eine Begleitperson zur Unterstützung während des Aufenthalts, muss das bereits in der Antragstellung medizinisch begründet werden.

Füllen Sie zu Hause den Antrag fertig aus und geben Sie dabei das Gesundheitszentrum Tisserand als gewünschte Einrichtung an. Danach reichen Sie den Antrag und etwaige Befunde bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger ein.

Mehr Informationen zum Antrag auf Kur finden sie hier.


Im Gesundheitszentrum Tisserand sind Versicherte aller Sozialversicherungsträger herzlich willkommen. 


Bewilligung

Wenn der Aufenthalt bewilligt wird, erhalten Sie zunächst ein Bewilligungsschreiben Ihres Sozialversicherungsträgers. Im Anschluss bekommen Sie ein Einladungsschreiben mit dem geplanten Aufenthaltstermin und weitere wichtige Informationen.

Wenn Sie einen Rollstuhl benützen, geben Sie uns bitte unmittelbar nach Erhalt der Bewilligung Bescheid, damit wir Ihnen ein entsprechendes Zimmer zur Verfügung stellen können.



Privater Aufenthalt im Gesundheitszentrum Tisserand

Sie können Ihren Aufenthalt auch privat buchen und bezahlen. Als Privatzahler kontaktieren Sie bitte das Gesundheitszentrum Tisserand unter der Telefonnummer +43 50 766-14 41 55 00, E-Mail: sekretariat-tisserand@oegk.at