Sie sind an einem Aufenthalt im Gesundheitszentrum Goldegg interessiert? Dazu brauchen Sie eine Bewilligung Ihres Sozialversicherungsträgers. Folgende Schritte sind dazu nötig.
Vom Antrag zum Auf­ent­halt im Ge­sund­heits­zen­trum Gold­egg
Antrag
Bitte sprechen Sie zunächst mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt über Ihren Wunsch nach einem Aufenthalt im Gesundheitszentrum Goldegg. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt bestätigt Ihnen dann auf dem Formular „Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt“ die medizinische Begründung für den Aufenthalt.
Eine weitere Voraussetzung für einen Aufenthalt im Gesundheitszentrum Goldegg ist, dass Sie im Alltag (z.B. bei der Körperpflege) weitgehend selbständig und ausreichend mobil sind. Bettlägerige Personen können leider im Gesundheitszentrum Goldegg nicht aufgenommen werden. Benötigen Sie eine Begleitperson zur Unterstützung während des Aufenthalts, muss das bereits in der Antragstellung medizinisch begründet werden.
Füllen Sie zu Hause den Antrag fertig aus und geben Sie dabei das Gesundheitszentrum Goldegg als gewünschte Einrichtung an. Danach reichen Sie den Antrag und etwaige Befunde bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger ein.
Mehr Informationen zum Antrag auf Kur finden sie hier.
Im Gesundheitszentrum Goldegg sind Versicherte aller Sozialversicherungsträger herzlich willkommen.
Bewilligung
Wenn der Aufenthalt bewilligt wird, erhalten Sie vom Gesundheitszentrum Goldegg ein Einladungsschreiben mit dem geplanten Termin für Ihren Erholungsaufenthalt sowie weitere wichtige Informationen.
Wenn Sie einen Rollstuhl benützen, geben Sie uns bitte unmittelbar nach Erhalt der Bewilligung Bescheid, damit wir Ihnen ein entsprechendes Zimmer zur Verfügung stellen können.