Sie sind an einem Rehabilitationsaufenthalt im Peterhof Baden interessiert? Folgende Schritte sind dazu nötig.
Vom Rehabilitationsantrag zum Aufenthalt im Peterhof
Eine Bewilligung Ihres zuständigen Sozialversicherungsträgers ist Bedingung für die Aufnahme in den Peterhof Baden. Bei Erwerbstätigen ist das in der Regel die Pensionsversicherungsanstalt. Der Antrag wird über
- die Hausärztin oder den Hausarzt,
- die Fachärztin oder den Facharzt oder
- durch das Krankenhaus
gestellt.
Bitte beachten Sie: Für die Reha sollten Sie Ihren Alltag wie Essen und Körperpflege selbstständig erledigen können und ausreichend mobil sein. Ist dafür eine Begleitperson notwendig, muss das Ihre zuweisende Ärztin oder Ihr zuweisender Arzt bereits beim Antrag angeben.
Bitte rufen Sie uns sieben bis zehn Tage nach Erhalt der Bewilligung zur Terminvereinbarung an.
Sind Sie Rollstuhlfahrerin bzw. Rollstuhlfahrer? Bitte geben Sie uns Bescheid. Dann können wir ein passendes Zimmer für Sie reservieren.
Im Peterhof Baden sind Versicherte aller Sozialversicherungsträger herzlich willkommen.
Mehr Informationen zum Rehabilitationsantrag finden sie hier.