Die Selbstversicherung für Studierende ist eine Krankenversicherung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), mit der Sie gut versorgt sind.
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Wenn Sie Studentin oder Student an einer Universität oder (Fach)Hochschule sind, haben Sie die Möglichkeit, die Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Studierende abzuschließen. Dies ist eine „alle Risiken“ abdeckende Versicherung.
Die Selbstversicherung kostet 2024 monatlich EUR 69,13.
Bitte prüfen Sie zuvor, ob in Ihrem Fall eine Mitversicherung bei den Eltern aufgrund von Schule, Berufs- oder Studienausbildung möglich ist.
Hier finden Sie Informationen zur Mitversicherung.
- Voraussetzungen
Sie
- studieren an einer Universität oder (Fach)Hochschule der EU, des EWR oder der Schweiz, die staatlich anerkannt ist.
- besuchen einen Vorstudienlehrgang.
- sind zu einer Studienberechtigungsprüfung zugelassen.
- haben ein Studienabschlussstipendium.
- sind in keiner gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Inland ist.
Anspruch auf die Selbstversicherung für Studierende haben Sie nicht (mehr), wenn
- Sie Ihr Studium öfter als zweimal gewechselt haben
- die Gesamtstudiendauer um mehr als vier Semester plus ein Toleranzsemester (Studienförderungsgesetz) überschreiten,
Erfolgt ein Wechsel nach dem dritten Semester, ist der ermäßigte Krankenversicherungsbeitrag erst dann wieder möglich, wenn im nächsten Studiengang gleich viele Semester zurückgelegt wurden, wie im vorigen Studium (zum Beispiel: Wechsel nach drei Semestern im ersten Studium bedeutet: Die Selbstversicherung ist im neuen Studium ab viertem Semester möglich).
Wenn Sie geringfügig beschäftigt sind, können Sie eine Selbstversicherung für geringfügig Beschäftige abschließen.
Weitere Informationen finden Sie unter Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung.
- Antragstellung
Für die Anmeldung der Selbstversicherung für Studierende benötigen wir bitte folgende Dokumente:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Lichtbildausweis
- Meldebestätigung (Meldezettel)
- Aktuelles Studienblatt/Studienzeitbestätigung
- Aktuelle Fortsetzungsbestätigung bzw. Zulassung zum Studium
- Studienzeitbestätigung von vorherigen Studiengängen
Bei außerordentlichen Hörerinnen bzw. Hörern benötigen wir zusätzlich
- der Zulassungsbescheid und
- die Kursbesuchsbestätigung.
Nach Abschluss der Selbstversicherung müssen Sie uns alle für die Versicherung bedeutsamen Änderungen (zum Beispiel: Beginn einer Pflichtversicherung oder Mitversicherung, Änderung von Name oder Wohnadresse, …) innerhalb einer Woche schriftlich melden.
- Versicherungsbeginn und Versicherungsende
Sie sind grundsätzlich mit dem Tag nach der Antragstellung versichert, außer Sie haben den Antrag innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende einer Versicherung oder Mitversicherung gestellt, dann wird an die vorherige Versicherung angeschlossen.
Die Selbstversicherung endet
- mit dem Wegfall der Voraussetzungen
- mit Ablauf des dritten Kalendermonates nach dem Ende des Studien- oder Schuljahres, in dem Sie letztmalig inskribiert waren bzw. nach dem letzten Prüfungstermin
- mit dem Ende des Monats, in dem die schriftliche Kündigung erfolgt ist
- mit dem Ende des zweiten Kalendermonates, für den ein Beitragsrückstand besteht, wenn die Beiträge für zwei Kalendermonate nicht entrichtet wurden
Sie können jederzeit einen neuerlichen Antrag stellen, wenn die Voraussetzungen wieder vorliegen.
Wenn eine vorangegangene Selbstversicherung wegen eines freiwilligen Austrittes oder wegen Beitragsrückstandes beendet wurde, besteht eine Sperrfrist von sechs Monaten.
Grundsätzlich muss die Selbstversicherung für Studierende zumindest für sechs Monate abgeschlossen werden bevor Sie beendet werden kann. Das gilt nicht
- falls eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung, etwa durch eine Arbeit (über der Geringfügigkeitsgrenze), beginnt
- wenn der Wohnsitz (gewöhnlicher Aufenthalt) ins Ausland verlegt wird.
- Leistungen
Mit dieser Selbstversicherung erhalten Sie Vorsorgeangebote, ärztliche Behandlungen, Spitalsaufenthalte und Medikamente (Sachleistungen)
Leistungen wie Wochengeld oder Krankengeld erhalten Sie nicht (Geldleistungen)
Wer eine Selbstversicherung in der Krankenversicherung hat, kann bestimmte Familienangehörige mitversichern:
- Ehepartnerinnen und Ehepartner
- eingetragene Partnerinnen und Partner
- Kinder
- Beitrag und Zahlung
Die Selbstversicherung kostet Sie monatlich EUR 69,13 (2024).
Die monatlichen Beiträge zur Selbstversicherung sind zu Beginn des Kalendermonates fällig und müssen innerhalb von 15 Tagen bei uns einlangen. Bei verspäteter Einzahlung werden Verzugszinsen verrechnet.
Wir empfehlen die Beiträge mittels Lastschrifteinzug zu entrichten, damit ist eine fristgerechte Bezahlung der Beiträge gewährleistet.
- Häufige Fragen (FAQ)
- Unter welchen Voraussetzungen kann ich generell keine Selbstversicherung abschließen?
- Sie bekommen eine Eigenpension (z.B. Waisenpension).
- Sie sind bei einem anderen Sozialversicherungsträger pflichtversichert (z.B. für Beamte, Gewerbetreibend bzw. Bauern).
- Sie bekommen Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
- Sie bekommen Kinderbetreuungsgeld.
- Sie sind Grenzgängerin bzw. Grenzgänger, das heißt, Sie wohnen in Österreich, aber pendeln zum Job ins Ausland – oder umgekehrt.
- Unter welchen Voraussetzungen ist keine Selbstversicherung für Studierende möglich?
- bei Überschreiten einer bestimmten Zuverdienstgrenze (die Zuverdienstgrenze für Studierende ist im Studienförderungsgesetz geregelt und wird jährlich an die Inflation angepasst)
- die Mindeststudiendauer darf nicht ohne wichtige Gründe (z.B. Präsenzdienst, Zivildienst, Geburt eines Kindes) um mehr als vier Semester plus ein Toleranzsemester (Studienförderungsgesetz) überschritten werden
- das Studium darf nicht öfter als zwei Mal gewechselt werden
- bei Überschreiten einer bestimmten Zuverdienstgrenze (die Zuverdienstgrenze für Studierende ist im Studienförderungsgesetz geregelt und wird jährlich an die Inflation angepasst)
- Was ist ein Selbstversicherungskonto?
Wenn Sie sich für eine Selbstversicherung angemeldet haben, erhalten Sie ein Beitragskonto bei der Österreichischen Gesundheitskasse.
Auf dieses Konto haben Sie über MeineÖGK mit dem Service „Selbstversicherungskonto anzeigen“ Zugriff. Voraussetzung für die Nutzung von MeineÖGK ist die ID Austria.
Das Selbstversicherungskonto bietet Ihnen eine aktuelle Sicht auf Ihr Beitragskonto. Weiters können Sie dort auch die SEPA-Lastschrift ändern.
- Was passiert, wenn ich das Studium wechsle?
Damit Sie Anspruch auf die begünstigte Selbstversicherung haben, dürfen Sie das Studium nicht öfter als zwei Mal wechseln. Das Studium darf auch nicht nach dem 3. Inskribierten Semester gewechselt werden.
- Welche Universitäten oder Fachhochschulen sind für diese Selbstversicherung zulässig?
Die meisten Universitäten und Fachhochschulen sind für diese Selbstversicherung passend. Die ÖGK orientiert sich hier am Studienförderungsgesetz. Welche Hochschulen und Lehrgänge sind das:
- Ordentlich Studierende an
- österreichischen Universitäten
- österreichischen Universitäten der Künste
- österreichischen Fachhochschul-Studiengängen
- österreichischen öffentlichen Pädagogischen Hochschulen
- österreichischen anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen
- mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Konservatorien, wenn sie Hauptstudiengänge besuchen, die durch Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung bezeichnet sind
- Studierende an einer in Österreich gelegenen Theologischen Lehranstalt nach Ablegung einer Reifeprüfung
- Personen, die wegen dem Fehlen der Gleichwertigkeit ihres Reifezeugnisses Lehrveranstaltungen, Hochschulkurse oder Hochschullehrgänge besuchen, die der Vorbereitung auf das Hochschulstudium dienen.
- Personen, die zur Studienberechtigungsprüfung im Sinne des Studienberechtigungsgesetzes zugelassen sind oder die sich auf Prüfungen zwecks Zulassung zu einem Fachhochschul-Studiengang vorbereiten und Kurse bzw. Lehrgänge an
- Universitäten,
- Hochschulen,
- Einrichtungen der Erwachsenenbildung,
- private Werkmeisterschulen mit Öffentlichkeitsrecht,
- Einrichtungen, die Fachhochschul-Studiengänge durchführen oder
- staatlich organisierte Lehrgänge
besuchen.
- Hörerinnen und Hörer (Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer) der Diplomatischen Akademie in Wien
Falls Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie bitte Ihre Servicestelle. Wir beraten Sie gerne.
- Ordentlich Studierende an
Links
- www.pv.at
Informationen der Pensionsversicherungsanstalt zur Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Dateien
- Meine Selbstversicherung für Studierende (PDF, 205 KB)
Broschüre herunterladen
- Meine Selbstversicherung für Studierende (Details) (PDF, 137 KB)
Details herunterladen
- My self-insurance for students (PDF, 203 KB)
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- My self-insurance for students (details) (PDF, 135 KB)
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