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Werdende Mütter dürfen ab dem Beginn der achten Woche (= Beginn des Mutterschutzes) vor der voraussichtlichen Entbindung nicht mehr beschäftigt werden. Um in dieser Zeit keinen finanziellen Schaden zu erleiden, erhalten Sie von uns ein Wochengeld, das den entfallenden Nettolohn zur Gänze ersetzen soll.

Frauen, die während einer gesetzlichen Elternkarenz neuerlich schwanger werden und kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, haben Anspruch auf Sonderwochengeld. Hier finden Sie Informationen zum Sonderwochengeld.