3.1. Allgemein
- 3.1.1 Welche Daten beinhaltet die mBGM?
- 3.1.2 Wie sieht der formale Aufbau der mBGM aus?
- 3.1.3 Gibt es eine Ausfüllhilfe für ELDA?
- 3.1.4 Gibt es die mBGM auch in Papierform?
- 3.1.5 Bis wann muss die mBGM übermittelt werden?
- 3.1.6 Ist eine Berichtigung der mBGM möglich?
- 3.1.7 Wie ist vorzugehen, wenn die mBGM übermittelt werden muss und noch keine Versicherungsnummer der Dienstnehmerin bzw. des Dienstnehmers zur Verfügung steht?
- 3.1.8 Die mBGM gilt pro versicherter Person. Ist die mBGM für jede Versicherte bzw. jeden Versicherten separat zu übermitteln oder besteht die Möglichkeit einer Gesamtübermittlung aller Beitragsgrundlagenmeldungen pro Monat?
- 3.1.9 Was passiert, wenn einzelne mBGM des Gesamtpaketes noch nicht verarbeitet wurden?
- 3.1.10 Wie sind mehrere Dienstverhältnisse in einem Kalendermonat auf der mBGM darzustellen?
- 3.1.11 Eine Dienstnehmerin befindet sich in Karenz, parallel dazu hat sie ein zweites Dienstverhältnis als geringfügig Beschäftigte. Wir haben einen Clearingfall mit der Information erhalten, dass hier keine zwei mBGM zu erstellen sind, sondern nur eine mBGM mit zwei Tarifblöcken. Es sind jedoch arbeitsrechtlich völlig verschiedene Bereiche, auch anspruchstechnisch. Warum sind hier keine zwei mBGM notwendig?
- 3.1.12 Muss die mBGM monatlich übermittelt werden, auch wenn keine Veränderungen vorliegen?
- 3.1.13 Wie ist die Altersteilzeit in der mBGM zu melden?
- 3.1.14 Welcher Wert ist im Kennzeichen VERG (Verrechnungsgrundlage) bei Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern zu setzen, die nicht dem BMSVG unterliegen (Beschäftigungsbeginn vor 2003)?
- 3.1.15 Wie sind fallweise Beschäftigte zu melden?
- 3.1.16 Pro Beitragskontonummer wird ein mBGM-Paket mit mBGM für alle beschäftigten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer erwartet und auch übermittelt. Wie geht man jedoch vor, wenn sich nach der Übermittlung des mBGM-Paketes in diesem Monat noch eine Anmeldung ergibt?
Muss man hier alle mBGM stornieren und mit der neu zu übermittelnden Person nochmals übermitteln? Oder schickt man einfach ein zusätzliches mBGM-Paket mit nur dieser einen neuen Person nach? Oder darf man die betreffende Person erst im nächsten Monat durch Aufrollen nachmelden? - 3.1.17 Wie geht man korrekt vor, wenn unterjährig die Lohnverrechnungssoftware gewechselt wird (die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber wechselt von der Steuerberatungskanzlei A zur Steuerberatungskanzlei B)?
Von der "alten“ Software wurden mBGM und Storno-mBGM mit den systemtypischen Referenzwerten gesendet. In der "neuen“ Software werden andere systemtypische Referenzwerte vergeben. - 3.1.18 Ein Dienstnehmer tritt am 20.01. in das Unternehmen ein. Wann ist die erste mBGM zu übermitteln und wann ist eine "mBGM ohne Verrechnung“ zu schicken?
- 3.1.19 Ein für drei Wochen befristetes Beschäftigungsverhältnis wird in dessen Verlauf verlängert, sodass es in Summe fünf Wochen andauert. Hat mit Ende der drei Wochen eine Abmeldung zu erfolgen und dann eine Wiederanmeldung im Rahmen eines erneut "kurz befristeten Beschäftigungsverhältnisses“, sodass auch hier die mBGM-Ausprägung "kurze Befristung“ ein weiteres Mal greift? Oder ist die ursprüngliche mBGM rückwirkend von "kurze Befristung“ auf "Regel-mBGM“ zu ändern, ohne dass eine Ab- und Wiederanmeldung zu erfolgen hat (eventuell Richtigstellung der Anmeldung wegen "Beginn BV-Zeit“ nach beitragsfreiem Monat)?
- 3.1.20 Laut Software ist es seit 01.01.2019 nur mehr erlaubt, einen gesammelten Datensatz pro Beitragskonto pro Tag zu übermitteln. Die Arbeiterinnen und Arbeiter werden im Haus verwaltet und die Angestellten über eine Steuerberatungskanzlei, weshalb pro Tag durchaus zwei Meldungspakete erfolgen können. Ist dies möglich?
- 3.1.21 Ein Dienstnehmer ist im Krankenstand und hat im Folgemonat keinen Entgeltanspruch mehr (Zusatzinfo: Abfertigung alt). Er hat somit keine Verrechnungsgrundlage. Muss dieser Dienstnehmer mit der mBGM übermittelt werden?
- 3.1.22 Eine Dienstnehmerin ist den ganzen Jänner beschäftigt und vom 14.01. bis 18.01. wird für sie "Krank ohne Entgelt" vorgemerkt. Wie sieht hier die mBGM bezüglich Tarifblöcke und dem Beginn der Verrechnung (VVON) aus?
- 3.1.23 Wie sieht die mBGM aus, wenn sich eine Dienstnehmerin bzw. ein Dienstnehmer beispielsweise vom 01.06. bis 19.06. im Krankengeldbezug befindet.
- 3.1.24 Ein Dienstnehmer wird während seines Krankenstandes gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt bezieht dieser bereits nur mehr Krankengeld. Allerdings ist noch ein Resturlaub abzurechnen und der Dienstnehmer erhält ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses (15.09.) eine Urlaubsersatzleistung (laufender Anteil sowie Sonderzahlungsanteil). Der Tarifblock der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) würde mit Monatserstem beginnen, da der Dienstnehmer eine anteilige Sonderzahlung sowie eine Urlaubsersatzleistung (laufend + Sonderzahlung) bekommt. Wann beginnt die Verrechnung?
- 3.1.25 Wie ist das Teilentgelt in der mBGM darzustellen, vor allem hinsichtlich der Höchstbeitragsgrundlage?
- 3.1.26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Rahmen eines Schichtmodells beschäftigt. Ist es korrekt, dass die mBGM mit dem Wochentag des individuellen Beginns der Tätigkeit der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters im jeweiligen Monat zu melden ist (in diesem Fall der 06.03.), da die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer laut Schichtmodell vom 1. bis 5. des Monates nicht arbeiten musste?
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3.2. Storno
- 3.2.1 Kann man mBGM-Pakete gesamt stornieren?
- 3.2.2 Wie sind falsch übermittelte mBGM zu stornieren oder zu berichtigen? Gibt es diesbezüglich Fristen zu beachten?
- 3.2.3 Bei einer Korrektur der mBGM muss ein Storno der ursprünglichen Meldung und anschließend eine Neumeldung erstattet werden. Bezieht sich bei der Neumeldung der Wert der "REFU“ auf die alte Meldung oder auf den Stornosatz?
- 3.2.4 In einem versendeten Datenpaket wurden mBGM diverser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Vormonate (Aufrollungen) übermittelt, die dazugehörigen Storni jedoch irrtümlich nicht. Dadurch wurden Clearingmeldungen mit dem Inhalt "die mBGM wurde nicht verarbeitet ..." versendet. Müssen jetzt "nur" die Storni nachgesendet werden, oder müssen Storni UND die "nicht verarbeitete" mBGM nochmals gesendet werden?
- 3.2.5 Bei unberechtigtem Austritt geht der Anspruch auf Sonderzahlung verloren. Ein Dienstnehmer hat jedoch bereits im Juni die volle Sonderzahlung erhalten. Da dieser ungerechtfertigt ausgetreten ist (Nichteinhaltung der Kündigungsfrist), darf diese wieder rückverrechnet werden. Bei Erfassen der mBGM ist kein negativer Betrag erlaubt. Wie ist die mBGM richtig zu übermitteln?
- 3.2.6 Wie ist vorzugehen, wenn das Entgelt eines geringfügig beschäftigt Gemeldeten mit jährlicher Verrechnung aufgerollt wird und dadurch eine Vollversicherung entsteht? Sind sowohl die Storni R1 als auch die Neumeldungen G1 in das mBGM-Paket für jährliche Verrechnung (JAGB = J) zu legen? Gilt für den umgekehrten Fall, bei Rollung von Vollversicherung auf geringfügig mit jährlicher Verrechnung, die gleiche Vorgehensweise?
- 3.2.7 Was passiert, wenn bei Stornierung einer mBGM ein falscher Referenzwert angegeben wird?
Beispiel:
> mBGM Mo 01, REFW G1_01 // Storno mBGM Mo 01, REFW R1_01, REFU G1_01
> mBGM Mo 01, REFW G1_02 // Storno mBGM Mo 01, REFW R1_02, REFU G1_01
Korrekt wäre bei der zweiten Storno die REFU G1_02. Welche Auswirkungen hat es, wenn die Meldung mit der falschen REFU übermittelt wird? - 3.2.8 Wie erfolgt die Berichtigung einer mBGM für fallweise Beschäftigte bzw. für kürzer als einen Monat vereinbarte Dienstverhältnisse (bei diesen mBGM wird ja pro Beschäftigungszeit je ein Tarifblock gemeldet) im Zuge einer Aufrollung?
Beispiel: Drei fallweise Tage im Jänner, davon wird im Februar das Entgelt von nur einem Tag geändert.
Was muss im Jänner storniert werden? Die gesamte mBGM für alle drei Tage mit einer Neumeldung der zwei unveränderten Tage/Verrechnungsbasen und dem einen geänderten Tag/Verrechnungsbasis? Oder muss im Jänner nur die sich ändernde Verrechnungsbasis bzw. Tag storniert werden und eine Neumeldung nur für diesen einen Tag erfolgen (analog auch bei zwei kürzer als einen Monat vereinbarten Dienstverhältnissen im gleichen Monat)?
3.3 Beitragsvorschreibeverfahren und Selbstabrechnerverfahren
- 3.3.1 Bestehen Unterschiede zwischen der Vorschreibung der Sozialversicherungsbeiträge durch die ÖGK (= Beitragsvorschreibeverfahren) und der Selbstabrechnung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber (= Selbstabrechnerverfahren)?
- 3.3.2 Bekommen Betriebe mit Selbstabrechnerverfahren die Beiträge vorgeschrieben?
- 3.3.3 Was ist im Beitragsvorschreibeverfahren bei Übermittlung der mBGM zu beachten?
- 3.3.4 Wie werden Beiträge für Sonderzahlungen vorgeschrieben?
- 3.3.5 Die geringfügig beschäftigten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer werden in einem Unternehmen einmal jährlich pauschal abgerechnet. Was ist dabei zu beachten?
- 3.3.6 Wie sind Zivildiener abzurechnen?
- 3.3.7 In einem selbstabrechnenden Betrieb ist eine Angestellte beschäftigt, die monatlich 1.090,00 Euro verdient. Wie sieht die mBGM aus?
Wie ist vorzugehen, wenn im gleichen Monat eine Sonderzahlung auszuzahlen ist? Wie sieht die mBGM aus, wenn im November das Service-Entgelt zu melden ist?