Der "Single Point of Contact" (SPOC) ist die bundesweite Ansprechstelle für Dienstgeberinnen und Dienstgeber mit Beitragskonten in mehreren Bundesländern und richtet sich grundsätzlich nach dem Hauptsitz des Unternehmens.
Eine zentrale Ansprechperson steht für Fragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Melde-, Versicherungs- und Beitragsbereiches zur Verfügung und koordiniert diese bundeslandübergreifend. Unternehmen mit Beitragskonten in nur einem Bundesland sind demnach nicht betroffen.
Aufgabenbereich des SPOC
Mit folgenden Anliegen unterstützt Sie gerne ihr SPOC: Anfragen zu Clearingfällen und Meldeverspätungen, Abwicklung bzw. Durchführung von Verfahren zur Feststellung der Versicherungs- oder Beitragspflicht, Verfahren zur Klärung der Versicherungszuordnung sowie Bescheidanträge im Melde-, Versicherungs- und Beitragsbereich. Ebenso gibt es im Einhebungsbereich österreichweit für Ratenvereinbarungen, Stundungen, Mahnungen und Exekutionsverfahren sowie Insolvenzen einen SPOC als Ansprechperson und ausführende Stelle.
Auskünfte sind weiterhin in allen regionalen Vertretungen der Österreichischen Gesundheitskasse möglich.
Achtung: Die Melde- und Beitragsverpflichtungen bleiben jedoch unverändert im jeweiligen Bundesland.
Vorteile für Dienstgeberinnen und Dienstgeber
- Österreichweit einheitliche Standards in der Kundenbetreuung
- Gleiche Vorgehensweise bei Verfahren und Sanktionen sowie allen Einbringungsmaßnahmen (Mahnungen, Verzugszinsen)
- Eine Ansprechperson für wesentliche Geschäftsprozesse
- Gleichbehandlung aller Dienstgeberinnen und Dienstgeber bundesweit
- Verwaltungsvereinfachung für Dienstgeberinnen und Dienstgeber
Kontakt
Die Kontaktdaten in den Bundesländern können Sie über den Link in der Rubrik "Kontakt" abrufen.