Die monatliche Beitragsgrundlage wird, um das Pensionskonto aktuell zu halten, für die Berechnung der Pension bei unterjährigem Pensionsantritt benötigt.
Die Versicherten profitieren von der Datenaktualität in Bezug auf das Pensionskonto sowie das Konto der Betrieblichen Vorsorge.
Die mBGM wurde mit 01.01.2019 eingeführt und gilt für Beitragszeiträume seit Jänner 2019.
Grundsätzlich ist auf der Anmeldung eine gültige Versicherungsnummer anzugeben. Ist noch keine Versicherungsnummer bekannt, ist diese mittels der Meldung Versicherungsnummer Anforderung zu beantragen (siehe Kapitel E.30 der DM-ORG) und auf der Anmeldung zwingend das Geburtsdatum sowie der Referenzwert der Meldung Versicherungsnummer Anforderung anzugeben. Wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung die Übermittlung der Meldung Versicherungsnummer Anforderung nicht möglich war, muss die Referenz der Meldung Versicherungsnummer Anforderung zur Anmeldung per Richtigstellung Anmeldung (SART M8) nachgetragen werden.
Eine Beitragskontonummer kann unterschiedliche Geschäftszweige beinhalten. Pro Steuernummer (= Dienstgeberin bzw. Dienstgeber) wird aber nur eine Beitragskontonummer vergeben.
Ausnahme: Beitragskonto einer Landwirtschaft oder für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer. Hier kann es zur Vergabe einer weiteren Beitragskontonummer pro Dienstgeberin bzw. Dienstgeber kommen.
Bei einem Krankengeldbezug von 100 Prozent ist die Anspruchsdauer auf Entgeltfortzahlung zu Ende und keine mBGM zu übermitteln, sofern keine Betriebliche Vorsorge abzurechnen ist.
Länge | Feldname | Inhalt/Bezeichnung
| Beispiel
|
3 a/n | WKFZ | Wohnort, Internationales Kraftfahrzeugkennzeichen
| A |
9 a/n | PLZL
| Wohnort, Postleitzahl | 1110
|
50 a/n
| WORT
| Wohnort, Ort
| Wien |
50 a/n
| WSTR | Wohnort, Straße | KLG Simmeringer Haide |
10 a/n
| WHNR | Wohnort, Hausnummer | Gruppe 4 |
10 a/n
| WTUR | Wohnort, Stock/Tür, Rest | Parz. XXXB |
Lediglich beim Feld "WTUR“ muss eventuell abgekürzt werden, wenn die tatsächliche Adresse den Begriff "Parzelle“ als ausgeschriebenen Teil enthält.
Grundsätzlich ist der erste Buchstabe des Familiennamens groß, alle weiteren Buchstaben sind klein zu schreiben. Von diesem Grundsatz bestehen zwei Ausnahmen:
- Vorsilben "van“, "de“ usw.; in diesem Fall muss mindestens ein Namensteil mit einem Großbuchstaben beginnen.
- Alle Buchstaben in Großschrift, wenn dies mit Dokumenten nachgewiesen wird (etwa bei asiatischen Namen).
Umlaute wie ü, ä oder ö sind auch als solche auf den Meldungen anzuführen. Ue, ae oder oe bitte nur übermitteln, wenn der Name auch tatsächlich so geschrieben werden muss. Passen die übermittelten und gespeicherten Schreibweisen nicht zusammen, werden Clearingfälle produziert.