Die Verwaltungskörper des Dachverbandes sind:
– die Konferenz
– die Hauptversammlung
Während der Konferenz als geschäftsführendem Organ eine Generalkompetenz zukommt, ist für die Hauptversammlung vor allem eine Kontrollfunktion vorgesehen. In der Praxis wird ein wesentlicher Teil der Aufgaben der Konferenz an das Büro des Dachverbandes delegiert.