Die Besorgung aller Aufgaben des Dachverbandes, die nicht ausdrücklich der Hauptversammlung zugewiesen sind, obliegt grundsätzlich der Konferenz (Generalkompetenz). Sie ist das geschäftsführende Organ des Dachverbandes. Die Konferenz wählt zwei Vorsitzende, die abwechselnd für die Dauer von sechs Monaten den Vorsitz führen.