Der Dachverband verfügt über zwei Selbstverwaltungskörper:
- die Konferenz der Sozialversicherungsträger und
- die Hauptversammlung der Sozialversicherungsträger
Zahlreiche Agenden der laufenden Geschäftsführung werden zudem an das Büro des Dachverbandes delegiert, an dessen Spitze die Büroleitung steht.