Die Sozialversicherung ist bestrebt, verstärkt das Augenmerk auf den Zahnerhalt zu lenken. Mit geeigneten Präventionsmaßnahmen – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen – soll sichergestellt werden, dass die eigenen Zähne so lange wie möglich erhalten bleiben.
Diesem Ziel kommt die Sozialversicherung mit einer vertraglichen Vereinbarung mit der Österreichischen Zahnärztekammer näher: Demnach erhalten Kinder und Jugendliche vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab dem 1. Juli 2018 einmal im Jahr eine professionelle Mundhygiene auf Kosten der sozialen Krankenversicherung.
Während der Phase einer kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden Geräten kann die Leistung zweimal jährlich auf Kassenkosten erbracht werden.