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Die neue Primärversorgung ist Schlüssel zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung

Primärversorgung

Mit der Gesundheitsreform verfolgt die Sozialversicherung zwei große Ziele:

  • eine bessere, wohnortnahe medizinische Versorgung im niedergelassenen Bereich und daher
  • weniger stationäre Aufenthalte in den Spitälern.


Dazu braucht es in Zukunft neue Modelle der Primärversorgung mit einem übersichtlichen, verbindlichen Leistungsangebot und patientenorientierten Öffnungszeiten.

Die am 28. Juni 2017 im Plenum des Parlaments beschlossene Festlegung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Primärversorgungseinrichtungen bilden den Grundstein für weitere innovative Schritte im Gesundheitsbereich.

 

Die neue Primärversorgung ist der Schlüssel zu einer echten Verbesserung der Gesundheitsversorgung, weil sich damit Allgemeinmediziner gemeinsam mit weiteren Gesundheitsberufen zu Teams zusammenschließen können.


Das Behandlungsspektrum reicht von Gesundheitsvorsorge über Rehabilitation bis zur Pflege. In der „Neuen Primärversorgung“ können sich Patienten auch wie gewohnt ihrem "Hausarzt“ bzw. ihrer „Hausärztin“ wählen – wohnortnah und zu deutlich längeren Ordinationszeiten.


Was wird mit der „Neuen Primärversorgung“ besser?

In der „Neuen Primärversorgung“ stehen künftig neben einem Team von Allgemeinmedizinern auch weitere Gesundheitsberufe mit ihrem zusätzlichen Wissen zur Verfügung. Hier können sich Patienten auch wie gewohnt ihren „Hausarzt“ bzw. ihre „Hausärztin“ wählen – wohnortnah und zu deutlich längeren Ordinationszeiten. Das Behandlungsspektrum reicht von Gesundheitsvorsorge über Akutversorgung bis hin zur Rehabilitation und Pflege.


Der Vorteil: Im Vertretungsfall gibt es trotzdem einen anderen Allgemeinmediziner, der Patienten und Krankengeschichte kennt.

PrimärversorgungDas Team rund um den Patienten arbeitet wie bisher mit anderen, externen Partnern zusammen wie Fachärzten und Zahnärzten, Apotheken, Sozialdiensten, Sozialversicherungsträgern, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Gemeinden … 



Neue Strukturen


Neue Primärversorgung als Netzwerk
Niedergelassene Allgemeinmediziner schließen sich zu einem Versorgungsnetzwerk zusammen. Ziele sind abgestimmte Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienste und die verbindliche Zusammenarbeit mit weiteren Gesundheitsberufen. Kein bestehender Standort wird aufgegeben.


Neue Primärversorgung als Gruppenpraxis
Freiberufliche Allgemeinmediziner arbeiten als gleichberechtigte Partner unter einem Dach zusammen und bieten gemeinsam mit Physiotherapeuten, Pflegekräften und Co. eine umfassende Basisversorgung – mit garantierter gegenseitiger Vertretung und längeren Öffnungszeiten.


Neue Primärversorgung als Gesundheitszentrum

Im städtischen Raum sind bei Bedarf auch größere Primärversorgungseinheiten möglich. Hier arbeiten angestellte Mediziner gemeinsam mit weiteren Gesundheitsberufen unter einer ärztlichen Leitung. Für Patienten macht diese Rechtsform jedoch keinen Unterschied – auch im Gesundheitszentrum können sie ihren „Hausarzt“ bzw. ihre „Hausärztin“ wählen.


Erfolgreiche Umsetzungsprojekte

Beispiele für die „Neue Primärversorgung“ sind Medizin Mariahilf (Gruppenpraxis), Gesundheitszentrum Enns (Gruppenpraxis), Gesundheitszentrum Mariazell, PHC Donaustadt/SMZ Ost und PVZ Marchtrenk. Bis Ende 2020 sollen 75 Primärversorgungseinheiten realisiert werden.
Dafür sind zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt.



Vorteile für Patienten und Ärzte

Vorteile Primärversorgung Patienten













Vorteile Primärversorgung Ärzte















Die Stellung der „Neuen Primärversorgung“ in der Gesundheitsversorgung

Gesundheitsversorgung


























Primärversorgungsgesetz


Das Primärversorgungsgesetz wurde im Sommer 2017 verabschiedet:
Bis 2021 sollen 75 Primärversorgungszentren österreichweit errichtet und unter Einbeziehung der Ärztekammern partnerschaftlich umgesetzt werden.


Was bringt das Primärversorgungsgesetz?


Versorgungsauftrag
mit genau definieren Leistungen und umfassender Betreuung die z. B. Disease-Management-Programm


Mehr Service- und Behandlungsqualität

Längere Öffnungszeiten
Transparenz bei Terminvergaben
Kontinuierliche und koordinierte Behandlung für chronisch Kranke


Leistungsorientierte Honorierung
Höherer Anteil an pauschaler Honorierung für mehr Zeit mit den PatientInnen
Einzelleistungen (Vorsorgeuntersuchungen, Hausbesuche …)
„Pay for Performance“ für zusätzlich vereinbarte medizinische Ziele


Rollout aller e-Anwendungen
wie e-Medikation, e-Rezept, ELGA …


Zuletzt aktualisiert am 20. April 2021