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EDV-Rechnungslegung - Zahnärztinnen und Zahnärzte


Im ASVG, 59. Novelle, ist gesetzlich geregelt, dass ab 1.1.2003 die Rechnungslegung der Vertragsärzte mit der zuständigen Gesundheitskasse in elektronischer Form zu erfolgen hat.

Anmeldung zur EDV-Abrechnung
Mit folgendem Formular können Sie sich zur EDV-Abrechnung anmelden.

Download-Formular "Anmeldung zur EDV Abrechnung" für Zahnärzte (PDF, 192 KB)

Wechsel Ihres Abrechnungsprogrammes
Mit folgendem Formular können Sie den Wechsel Ihrer EDV-Firma bzw. Ihres Abrechnungsprogrammes bekanntgeben.

Download-Formular "Antrag Systemwechsel" für Zahnärzte (PDF, 193 KB)

Zuletzt aktualisiert am 17. Dezember 2024