Vertragspartner im Bereich der Sozialversicherung sind freiberuflich tätige Mitglieder von Gesundheitsberufen oder Einrichtungen des Gesundheitswesens, die einen Vertrag im Sinne des sechsten Teiles des ASVG haben und medizinische oder gleichartige Leistungen auf Rechnung der Krankenversicherung erbringen. (Das sind zum Beispiel niedergelassene ÄrztInnen, Gruppenpraxen, Primärversorgungseinrichtungen, DentistInnen, Hebammen, ApothekerInnen, Rechtsträger von Krankenanstalten etc.)
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