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Beispiele rund um die Änderungsmeldung

Stand: 01.01.2024


Ein Arbeiter scheint als geringfügig Beschäftigter seit 04.01.2024 zur Teilversicherung in der Unfallversicherung und ab 04.02.2024 zur Betrieblichen Vorsorge gemeldet auf. 

Sachverhalt A: Mit 10.02.2024 wird eine Erhöhung der Arbeitszeit vereinbart. Das im Beitragszeitraum ­Februar gebührende Entgelt liegt auf Grund dessen über der Geringfügigkeitsgrenze. Die mBGM für ­Februar 2024 ist erst spätestens am 15. des Folgemonates zu erstatten. Damit ehestmöglich Leistungen aus der nunmehr ab 01.02.2024 bestehenden Krankenversicherung in Anspruch genommen werden können, wird eine Änderungsmeldung erstattet. 

Feldbezeichnung (technischer Feldname)Feldbelegung
Versicherungsnummer (VSNR)  1294210673
Geburtsdatum (GEBD)
Referenzwert der VSNR-Anforderung (REFV)   
Änderung ab (ADAT) 01.02.2024
Änderung bis (BDAT)
Beschäftigungsbereich (BBER)Arbeiter
geringfügig (GERF)
Nein
freier Dienstvertrag (FRDV)  Nein
betriebliche Vorsorge (BVJN)   


Das Feld Betriebliche Vorsorge muss unbelegt bleiben, da es zu keinen Änderungen im Bereich der Betrieblichen Vorsorge kommt. 

Sachverhalt B: Im Juni 2024 stellt die Arbeitskräfteüberlassung betreibende Dienstgeberin fest, dass der Versicherte in der Zeit vom 03.03.2024 bis 17.03.2024 den Bestimmungen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes unterliegt. Die Betriebliche Vorsorge ist demzufolge über die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse abzuwickeln. Die beim Versicherungsträger vorgemerkte Zeit der Betrieblichen Vorsorge ist befristet zu korrigieren.

Feldbezeichnung (technischer Feldname) 
Feldbelegung
Versicherungsnummer (VSNR)1294210673
Geburtsdatum (GEBD)   

Referenzwert der VSNR-Anforderung (REFV)   

Änderung ab (ADAT) 
03.03.2024
Änderung bis (BDAT)17.03.2024
Beschäftigungsbereich (BBER)   

geringfügig (GERF)   

freier Dienstvertrag (FRDV)   

betriebliche Vorsorge (BVJN)   Nein


Achtung:
Die mBGM für März ist zu stornieren und neu zu übermitteln.