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Beispiele rund um die Änderungsmeldung

Stand: 01.01.2025


Ein Arbeiter scheint als geringfügig Beschäftigter seit 04.01.2025 zur Teilversicherung in der Unfallversicherung und ab 04.02.2025 zur Betrieblichen Vorsorge gemeldet auf. 

Sachverhalt A: Mit 10.02.2025 wird eine Erhöhung der Arbeitszeit vereinbart. Das im Beitragszeitraum ­Februar gebührende Entgelt liegt auf Grund dessen über der Geringfügigkeitsgrenze. Die mBGM für ­Februar 2025 ist erst spätestens am 15. des Folgemonates zu erstatten. Damit ehestmöglich Leistungen aus der nunmehr ab 01.02.2025 bestehenden Krankenversicherung in Anspruch genommen werden können, wird eine Änderungsmeldung erstattet. 

Feldbezeichnung (technischer Feldname)Feldbelegung
Versicherungsnummer (VSNR)  1294210673
Geburtsdatum (GEBD)
Referenzwert der VSNR-Anforderung (REFV)   
Änderung ab (ADAT) 01.02.2025
Änderung bis (BDAT)
Beschäftigungsbereich (BBER)Arbeiter
geringfügig (GERF)
Nein
freier Dienstvertrag (FRDV)  Nein
betriebliche Vorsorge (BVJN)   


Das Feld Betriebliche Vorsorge muss unbelegt bleiben, da es zu keinen Änderungen im Bereich der Betrieblichen Vorsorge kommt. 

Sachverhalt B: Im Juni 2025 stellt die Arbeitskräfteüberlassung betreibende Dienstgeberin fest, dass der Versicherte in der Zeit vom 03.03.2025 bis 17.03.2025 den Bestimmungen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes unterliegt. Die Betriebliche Vorsorge ist demzufolge über die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse abzuwickeln. Die beim Versicherungsträger vorgemerkte Zeit der Betrieblichen Vorsorge ist befristet zu korrigieren.

Feldbezeichnung (technischer Feldname) 
Feldbelegung
Versicherungsnummer (VSNR)1294210673
Geburtsdatum (GEBD)   

Referenzwert der VSNR-Anforderung (REFV)   

Änderung ab (ADAT) 
03.03.2025
Änderung bis (BDAT)17.03.2025
Beschäftigungsbereich (BBER)   

geringfügig (GERF)   

freier Dienstvertrag (FRDV)   

betriebliche Vorsorge (BVJN)   Nein


Achtung:
Die mBGM für März ist zu stornieren und neu zu übermitteln.